Grünpfeile für den Radverkehr

Grünpfeile für den Radverkehr

Mit der Montage von rund 160 Grünpfeilen für den Radverkehr wird Düsseldorf eine der ersten Großstädte in Deutschland sein, die das Verkehrszeichen 721 regelhaft eingeführt hat.

Nach der Aufnahme des Grünpfeils für den Radverkehr als Verkehrszeichen 721 in die Straßenverkehrsordnung und der anschließenden Festlegung der Kriterien in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, hat die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr die ca. 650 signalisierten Knotenpunkte bezüglich des Einsatzes des neuen Verkehrszeichens untersucht.

Ziel war es, alle signalisierten Rechtsabbiegemöglichkeiten, an denen die Regelung möglich ist, auszustatten und so den Grünpfeil in Stadtgebiet regelhaft einzuführen.

Nach Abschluss der Prüfungen sind im gesamten Stadtgebiet rund 200 Standorte ermittelt worden, die den theoretischen Anforderungen für die Montage eines Grünpfeiles für Radfahrende entsprechen. Nach den erforderlichen Abstimmungen und Ortsbesichtigungen sind im Ergebnis 160 Grünpfeile möglich. Davon sind ca. 130 bereits montiert. Die Restarbeiten laufen aktuell.

Bei Anpassungen oder Planungen an Knotenpunkten, beispielsweise im Zuge der Radleitrouten, wird der Einsatz des Grünpfeils als mögliches Element zur Radverkehrsförderung zukünftig immer geprüft und wenn möglich berücksichtigt.

Ein aktuell häufiger Ablehnungsgrund für den Grünpfeil war, dass anschließende, bauliche Rad- und Gehwege, nicht über eine ausreichende Trennung der beiden Verkehrsarten verfügen. Da im Rahmen der Rad- und Fußverkehrsförderung an diesbezüglichen Verbesserungen gearbeitet wird, ist davon auszugehen, dass zukünftig noch weitere Grünpfeile möglich sind.

 

Was ist der Grünpfeil?

Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein Verkehrszeichen, das speziell für Radfahrer entwickelt wurde. Es erlaubt Radfahrenden, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Das Schild zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Rahmen, der nach rechts zeigt. Das Wort "nur" und ein Fahrrad-Piktogramm ergänzen das Zeichen. Dies unterscheidet ihn vom herkömmlichen Grünpfeil, der ausschließlich für Autofahrer gilt. Dieser Grünpfeil für Radfahrende trägt zur Förderung des Radverkehrs bei.

Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?

Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?

Auch wenn der Grünpfeil für Radfahrende das Abbiegen bei Rot erlaubt, müssen Radfahrende dennoch einige Regeln beachten:

  1. Zielgruppe: Der Grünpfeil für Radfahrende gilt ausschließlich für Fahrräder und E-Bikes die nicht zulassungspflichtig sind. Motorisierte Fahrzeuge müssen weiterhin bei Rot warten.
  2. Anhalten. Umschauen. Abbiegen: Ähnlich wie bei einem Stoppschild, müssen Radfahrende zuerst anhalten. Sie dürfen erst abbiegen, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmende gefährden. Besonders auf den Querverkehr muss geachtet werden.
  3. Angemessene Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit muss an die aktuelle Verkehrssituation angepasst werden um andere Verkehrsteilnehmende weder zu gefährden noch zu behindern.
  4. Ausreichende Sicht: Radfahrer:innen dürfen den Grünpfeil nur bei einer ausreichenden Sichtweite nutzen und müssen den Verkehr in der Straße, in die sie abbiegen, beachten.
  5. Andere Verkehrszeichen beachten: Der Grünpfeil für Radfahrende ist kein Freifahrtschein. Radfahrende müssen trotz des grünen Pfeils auf andere Verkehrszeichen achten, insbesondere auf Vorfahrtsregelungen.

Zu beachten ist, dass der Grünpfeil für Radfahrende keine Garantie für die eigene Sicherheit ist. Die Radfahrenden sind immer in der Pflicht, auf ihre Umgebung zu achten und sich entsprechend zu verhalten (§1 StVO).