Sicherheitstipps für alle Verkehrsteilnehmer

Sicherheitstipps für alle Verkehrsteilnehmer

Fast jeder Mensch nutzt nicht ausschließlich nur ein Verkehrsmittel, sondern entscheidet sich mal für das Auto, mal für den Fußmarsch. Das macht es leichter, sich in die Perspektive der anderen Verkehrsteilnehmer hineinzuversetzen – und die Unfallgefahr zu reduzieren. Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise.

Tipps für Autofahrer

Tipps für Autofahrer

Tragen Sie zur Verkehrssicherheit bei, indem sie

  • mit angemessener Geschwindigkeit fahren
  • in Kreuzungen, beim Abbiegen und an Ein- und Ausfahren besonders umsichtig und vorausschauend fahren
  • beim Überholen einen ausreichenden Seitenabstand zu Radfahrern halten
  • nicht auf Rad- oder Gehwegen parken
  • geplante Richtungswechsel möglichst früh durch Blinken anzeigen
  • sich vor dem Öffnen der Türen durch Umschauen versichern, dass kein Radfahrer von hinten kommt

Tipps für Radfahrer

Tipps für Radfahrer

Tragen Sie zur Verkehrssicherheit bei, indem Sie

  • sich in der Dämmerung und bei Dunkelheit durch funktionierende Beleuchtung sichtbar machen
  • beim Richtungswechsel rechtzeitig Handzeichen geben
  • selbstbewusst, eindeutig und vorhersehbar fahren
  • sich Rücksichtsvoll gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Fußgängern, Senioren, Rad fahrenden Kindern und in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen verhalten

Tipps für Fußgänger

Tipps für Fußgänger

Tragen Sie zur Verkehrssicherheit bei, indem Sie

  • beim Betreten von Radwegen auf Radfahrer achten

Tipp für Bus- und Bahnreisende

Tipp für Bus- und Bahnreisende

Tragen Sie zur Verkehrssicherheit bei, indem Sie

  • Radwege nicht als Wartefläche benutzen

Toter Winkel

Toter Winkel

Mittlerweile helfen zahlreiche Außenspiegel, dass Bus- oder Lastwagenfahrer Radfahrer an Ihrer Seite sehen können. Trotzdem ist es wegen des Toten Winkels teilweise nicht möglich, Radfahrer in den Spiegeln zu erkennen. Wenn Sie sichergehen möchten, dann bleiben Radler hinter großen Fahrzeugen und halten genügend Abstand.

Straßenüberquerung

Straßenüberquerung

Beim Überqueren von Straßen und Einmündungen sollten Radfahrer aufgrund ihrer höheren Geschwindigkeit besonders auf den abbiegenden und kreuzenden Fahrzeugverkehr achten. An Fußgängerampeln und Zebrastreifen, an denen keine Radfahrerfurten markiert sind, müssen Radler schieben.

Gleisüberquerung

Gleisüberquerung

Vorsicht ist beim Überqueren von Gleisanlagen geboten. Besonders wenn diese Anlagen als eigener Gleisbereich in der Mitte von getrennten Richtungsfahrbahnen für den Kfz-Verkehr liegen; denn in der Regel ist die Überquerung der Straße nicht "in einem Zug" möglich. Im Allgemeinen warnen gelbe Doppelblinker vor dem Herannahen der vorfahrtberechtigten Straßenbahn. Es empfiehlt sich daher, auch hier das Fahrrad zu schieben. Auf keinen Fall dürfen Radfahrer Gleisanlagen außerhalb der vorgesehenen Überquerungsstellen passieren.

Fahren auf Straßen mit Schienen

Fahren auf Straßen mit Schienen

Düsseldorf besitzt einen gut ausgebauten Öffentlichen Personennahverkehr. In zahlreichen Straßen befinden sich daher sogenannte Rillenschienen. Wenn der Abstand zwischen Schiene und Bordstein zu schmal zum Fahren ist, sollten Fahrradfahrer frühzeitig und an geeigneter Stelle zwischen die Schienen wechseln. Dies gilt insbesondere an Haltestellen, wo aus Gründen der Barrierefreiheit der Abstand Schiene /Bordstein besonders klein und der Bordstein besonders hoch ist.

Fahren auf der Fahrbahn

Fahren auf der Fahrbahn

Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausgenommen sind hiervon nur geschlossene Verbände mit mehr als 15 Personen. In diesem Fall darf keine Lücke zwischen den Radfahrern entstehen und es darf zu zweit nebeneinander gefahren werden.

Handyverbot

Handyverbot

Nicht nur im Auto, auch auf dem Fahrrad sollten Sie sich ganz auf den Verkehr konzentrieren; deshalb gilt auch hier während der Fahrt Handy-Verbot.

Fahrradhelm

Fahrradhelm

Fahrradhelme schützen. Wir empfehlen bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad, einen Helm zu tragen.

Sicher im Dunkeln

Sicher im Dunkeln

  • Neben der eigenen Sicht ist es beim Radfahren mindestens genauso wichtig von anderen Verkehrsteilnehmern möglichst frühzeitig gesehen und als Radfahrer erkannt zu werden.Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt daher genau vor, was an Beleuchtungseinrichtungen und Reflektoren am Fahrrad vorhanden sein muss.
  • Um bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen noch besser aufzufallen, kann man selber noch einiges tun. Zum Beispiel, indem man eine Jacke oder einen Fahrradhelm mit reflektierenden Streifen trägt. Auch sollten die Lampen und Reflektoren möglichst frei von Schmutz und Staub sein. Die Fahrradbeleuchtung hat sich in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt. Die klassischen Seitenläuferdynamos sind auf dem Rückzug und an neuen Fahrrädern kaum noch zu finden. Weitgehend durchgesetzt haben sich stattdessen Dynamos, die sich in der Nabe des Vorderrades befinden.
  • Im Gegensatz zu den Seitenläuferdynamos, die bei Nässe wegen durchrutschender Laufrollen oft Schwächen zeigten und wenig Leistung brachten, sind Nabendynamos immer verfügbar und funktionieren witterungsunabhängig. Die Produktion des Stroms für die eigene Beleuchtungsanlage gelingt dadurch deutlich eff    ektiver als noch vor einigen Jahren. Zusätzliche Sicherheit bringt die doppelte Verkabelung, die bei neuen Rädern inzwischen weit verbreitet ist.
  • Auch die moderne LED-Technik hat mittlerweile beim Fahrrad Einzug erhalten. LED-Scheinwerfer und Rückleuchten erreichen eine höhere Lichtausbeute und haben eine lange Lebensdauer. Zum Standard sollte das Standlicht bei Rückleuchten gehören, wodurch das Fahrrad auch beim Anhalten noch gut zu erkennen ist. Gleiches bei den Frontscheinwerfern mit Standlicht: Hier sorgt ebenfalls eine kleine LED für das Licht.
  • Und was selbst nicht einmal beim Pkw zur Serienausstattung gehört, erfreut das Technik-Herz der Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer: Eine Beleuchtung, die sich bei Dämmerung oder Dunkelheit durch Sensoren automatisch einschaltet – wenn man es wünscht.

Klarstellung verbreiteter Irrtümer

Klarstellung verbreiteter Irrtümer

  • Auf dem Fahrrad haben Sie auf dem Zebrastreifen keinen Vorrang. Nur wenn Sie Ihr Rad schieben, gilt die Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr auf der Straße.Auf dem Gehweg ist es nicht sicherer als auf der Fahrbahn. Oft gilt das Gegenteil.
  • Auf Radwegen ist das Fahren in zwei Richtungen nur erlaubt, wenn dies in beiden Richtungen ausdrücklich durch das entsprechende blaue Schild zugelassen ist. Diese Voraussetzung gilt auch, wenn an der Straße nur auf einer Seite ein Radweg vorhanden ist.
  • Die Beschilderung „Gehweg“ mit „Radfahrer frei“ gibt den Fußgängern Vorrang. Radverkehr ist zugelassen, muss sich aber dem Geschwindigkeitsniveau der Fußgänger anpassen; im Zweifel auch absteigen.
  • Auf allen anderen Gehwegen ist Radfahren für Verkehrsteilnehmer über 10 Jahre grundsätzlich verboten.
  • Alkoholisiert stellt die Teilnahme am Verkehr nicht nur im Pkw sondern auch auf dem Fahrrad eine besonders hohe Sicherheitsgefährdung dar.
  • Radfahren ist mit entsprechender Kleidung nicht nur bei schönem Wetter möglich.
  • Radfahren ist ein angenehmes, gesundes Freizeitvergnügen.
  • Das Fahrrad ist aber auch im Alltagsverkehr ein schnelles und umweltschonendes Verkehrsmittel, für das in der Regel die nächste Abstellmöglichkeit nicht weit ist.