Mit der Maßnahme wurde eine Möglichkeit geschaffen, den Radverkehr in Höhe der Paul-Bonatz-Straße 29 von dem Gehweg auf die Fahrbahn zu führen und gleichzeitig den Fußgängern eine Querungsmöglichkeit zu geben. Der Seitenraum wurde vorgezogen, sodass eine Fahrbahnbreite von 3,50 Metern verbleibt. Dadurch wird die Sicht auf querende Fußgänger und Radfahrer nicht mehr durch parkende Autos eingeschränkt.
Zusätzlich wurde der Seitenraum als „Gehweg, Radfahrer frei“ ausgewiesen. Somit entfällt die Benutzungspflicht und Radfahrende dürfen den Gehweg mit Rücksicht auf die Fußgänger mit benutzen, aber auch auf der Fahrbahn fahren.