Haftpflichtangelegenheiten

Ball trifft Scheibe

Haftpflichtangelegenheiten

In Haftpflichtangelegenheiten prüft das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen zentral alle Schadensersatzansprüche, die aufgrund eines Haftpflichtfalles gegen die Landeshauptstadt Düsseldorf geltend gemachte werden. Nach abgeschlossener Prüfung der Sach- und Rechtslage werden die geltend gemachten Ansprüche gegebenenfalls unmittelbar von hier reguliert, andernfalls zurückgewiesen.

Was ist ein Haftpflichtfall?

Ein Haftpflichtfall ist ein Schadensfall, für den die Stadt nach gesetzlichen Vorschriften einzustehen hat. Dies kann insbesondere nach einem Verkehrsunfall unter Beteiligung eines städtischen Kraftfahrzeuges oder bei schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen (Bäume, Baustellen, Winterdienst, etc.), Gewässern oder in städtischen Gebäuden der Fall sein. Auch sind Schadensfälle im Rahmen einer Amtspflichtverletzung (z.B. bei rechtwidrig versagter oder erteilter Baugenehmigung) denkbar.

 

Was mache ich, wenn ein Schadensfall eingetreten ist?

Wenn Ihnen ein Schaden entstanden ist, der durch die Landeshauptstadt Düsseldorf verursacht wurde, können Sie Schadensersatzansprüche gegen die Landeshautstadt Düsseldorf geltend machen. Dies muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

Übersenden Sie hierzu bitte das unten zur Verfügung gestellte Formular ausgefüllt an haftpflichtangelegenheiten@duesseldorf.de.