Mahnung und Vollstreckung
Mahnung und Vollstreckung
Zivilrechtliche Forderungen der Stadt Düsseldorf (z.B. im Bereich Miete und Pacht, Schadensersatzforderungen wegen Sachbeschädigungen, Verpflegungsentgelte des Jugendamtes, Entgeltforderungen der Volkshochschule oder der Stadtbücherei), die nicht fristgerecht beglichen werden, werden zentral durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen geltend gemacht, indem das erforderliche Gerichtsverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren durchgeführt wird.
Im Einzelnen werden offene Forderungen der Landeshauptstadt Düsseldorf zunächst angemahnt, gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht und notfalls auch zwangsvollstreckt.
Dem Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen obliegt darüber hinaus die Interessenvertretung der Landeshauptstadt Düsseldorf in amtsgerichtlichen Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren.