Schöffenangelegenheiten

Schöffenangelegenheiten

Hinweis: Der Bewerbungszeitraum für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 ist beendet.

 

In Strafgerichtsverfahren entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.

Als Vertretung des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Erklärvideo Schöffen

  • Schöffenwahlen 2023 Schöffenwahlen in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Bewerbung und Kontakt

Bewerbung und Kontakt

Interessentinnen und Interessenten können sich für die oben genannte Amtsperiode mit Hilfe des unten angefügten Bewerbungsvordruckes auf die Vorschlagsliste für die Wahl in ein Schöffenamt/Jugendschöffenamt setzen lassen. Es empfiehlt sich mit freiwilligen Angaben die Bewerbung für ein Schöffenamt zu begründen und gegebenenfalls die erforderliche erzieherische Befähigung für eine Bewerbung für das Jugendschöffenamt zu verdeutlichen. Für allgemeine Rückfragen oder Informationen zum Thema können Sie unter folgender E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen: Schoeffenangelegenheiten_Amt30@duesseldorf.de. Ihren Bewerbungsvordruck können Sie entweder postalisch einreichen oder an die vorgenannte E-Mail-Adresse senden.

Kontakt

Frau Glittenberg

Tel.: 0211 - 8996794


Bewerbungsformular