Dach- Fassaden und Innenhofbegrünung

Dach- Fassaden und Innenhofbegrünung

Mehr Grün statt Grau wirkt sich positiv auf das lokale Stadtklima aus und trägt dazu bei, die sommerliche Hitzebelastung in Düsseldorf zu verringen. Machen Sie mit und lassen Sie sich fördern!

Hier geht es direkt zum Förderprogramm.

Schallschutzfensterförderung

Kruppstraße Düsseldorf

Schallschutzfensterförderung

Seit dem Jahr 2004 hat die Stadt Düsseldorf wieder ein Schallschutzfensterprogramm für besonders lärmbelastete Straßenabschnitte aufgelegt.

Mit eigenen Zuschüssen fördert die Stadt den erstmaligen Einbau lärmdämmender Fenster und Balkontüren in Wohnräumen. Voraussetzung dafür ist, dass sie an Straßenabschnitten liegen, die durch Kraftfahrzeug- und Straßenbahnverkehrslärm belastet sind.

Hier geht es direkt zum Förderprogramm.

Förderung durch das Land NRW

Förderung durch das Land NRW

Auch das Land NRW fördert die energetische Gebäudesanierung mit Zuschüssen. Für Sanierungswillige sind insbesondere folgende Förderbausteine interessant:


Kontakt zur Bezirksregierung Arnsberg

www.bra.nrw.de - Telefonnummer: 02931820 - (Mo - Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr; 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr; Fr 08:30 Uhr - 14:00 Uhr)

Förderung durch den Bund (Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG)

Förderung durch den Bund (Bundesförderung für effiziente Gebäude - BEG)

Auf Bundesebene werden werden insbesondere folgende Maßnahmen durch die KfW oder das BAFA gefördert:

Expertendatenbank für Förderprogramme des Bundes

Suchen Sie in der Expertendatenbank für die Förderprogramme des Bundes: www.energie-effizienz-experten.de


Kontakt zur KfW

www.kfw.de - Kostenfreie Servicenummer: 0800 5399002 (Mo - Fr 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)


Kontakt zum BAFA

www.bafa.de - Telefon: 06196 908-1625 (Mo - Do 8.30 Uhr - 16.00, Fr 8.30 Uhr - 15.00 Uhr

 

 

Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungmaßnahmen

Steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungmaßnahmen

Seit dem 1.1.2020 können zunächst befristet auf zehn Jahre bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Anwendbar ist dies auf selbstgenutztes Eigentum, das älter als zehn Jahre ist. Es ist ein neuer Paragraph 35c in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden.

Es sind Maßnahmen förderfähig, die auch die Anforderungen an eine Förderung durch die KfW oder das BAFA erfüllen würden.

Es gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • 20% der Maßnahmenkosten sind absetzbar, maximal 40.000 Euro
  • die absetzbaren Kosten können auf 3 Jahre verteilt werden
  • die Kosten eines qualifizierten Energieberaters, der die Maßnahme begleitet, sind zu 50% absetzbar

Sonstige Fördermöglichkeiten

Sonstige Fördermöglichkeiten

Barrieren Reduzieren

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Düsseldorf fördern mit zinsgünstigen Darlehen und Zuschüssen bauliche Maßnahme, durch die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden reduziert werden.

Alle Informationen finden Sie beim Amt für Wohnungswesen.

Weitere Infos

Weitere Infos

Allgemeine Verweise zu den aktuellen Förderprogrammen von Bund, Land NRW und der Stadt finden Sie auch im Flyer Fördertipps der SAGA.