Anmeldetermine an Grundschulen für das Schuljahr 2020/2021
| Allgemeine Informationen
Diese Information richtet sich in erster Linie an die Erziehungsberechtigten von Kindern, die in der Zeit vom 01.10.2013 bis einschließlich 30.09.2014 geboren worden sind. Alle Kinder dieses Alters werden im Jahr 2020 schulpflichtig und müssen von ihren Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Die Erziehungsberechtigten erhalten im August 2019 die Anmeldeunterlagen und weitere Informationen.
Die Anmeldungen zu den 1. Klassen für das Schuljahr 2020/2021 finden in allen Grundschulen zu folgenden Terminen statt:
Dienstag, 08.10.2019 von 15.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch, 09.10.2019 von 11.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 10.10.2019 von 11.00 bis 13.00 Uhr.
Melden Sie Ihr Kind bitte unmittelbar an der Grundschule an, die Ihr Kind nach Ihrem Wunsch besuchen soll. Das Schulgesetz lässt Ihnen hier freie Wahl. Allerdings ist die Aufnahmekapazität aller Grundschulen durch ihre planmäßige Größe beschränkt.
Alle Grundschulen sind offene Ganztagsschulen und bieten im Rahmen ihrer Kapazitäten auch Plätze an. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen auch andere Betreuungsformen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der gewünschten Grundschule.
Für Kinder, die ab 01.10.2014 geboren sind, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte bringen Sie an einem der Anmeldetage dafür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss Ihr Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.