Das Kind wird schulpflichtig!
Das Kind wird schulpflichtig!
Alle Kinder, die bis einschließlich 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden zum folgenden Schuljahr schulpflichtig und müssen von den Erziehungsberechtigten bei der gewünschten Grundschule in der Regel im Oktober/November des Vorjahres angemeldet werden. Die genauen Anmeldetermine legt der Schulträger jährlich neu fest. Rechtzeitig vor den Anmeldeterminen erhalten alle Erziehungsberechtigten per Post die Anmeldeunterlagen mit allen erforderlichen Informationen.
Melden Sie Ihr Kind bitte unmittelbar an der Grundschule an, die Ihr Kind nach Ihrem Wunsch besuchen soll. Der Schulträger der Stadt Düsseldorf hat keine Schuleinzugsbereiche gebildet. Es besteht somit freie Schulwahl. Allerdings ist die Aufnahmekapazität aller Grundschulen durch ihre vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf festgelegte Größe beschränkt. Jedes Kind hat daher einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität. Alle Grundschulen sind offene Ganztagsschulen und bieten im Rahmen ihrer Kapazitäten entsprechend Plätze an. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen auch andere Betreuungsformen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der gewünschten Grundschule.
Für Kinder, die ab dem 1. Oktober das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten in der gewünschten Grundschule einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte bringen Sie an einem der Anmeldetage dafür die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Für eine Aufnahme in die Grundschule muss das Kind schulfähig sein. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung eines schulärztlichen Gutachtens. Eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie automatisch nach der Anmeldung bei der Grundschule vom Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf.