Fragen zur Schulwahl

Fragen zur Schulwahl

1.Wie finde ich die richtige Grundschule für mein Kind?

Informieren Sie sich im Internet über die Grundschulen! Eine Checkliste kann Ihnen einige Fragen beantworten.

Eine Übersicht der Grundschulen finden Sie hier.

Fragen zur Anmeldung

Fragen zur Anmeldung

1. Wir sind während der Anmeldetage im Urlaub. Können wir unser Kind auch vor oder nach diesem Termin in der Schule anmelden?

Bitte rufen Sie in der Schule an und lassen sich einen persönlichen Termin geben! Die Anmeldung sollte allerdings bis spätestens Mitte November erfolgt sein.

2. Ich möchte mein Kind an einer Privatschule/einer Schule außerhalb von Düsseldorf anmelden. Was muss ich tun?

Bitte wenden Sie sich unmittelbar an die Privatschule bzw. die Schule außerhalb Düsseldorfs. Als Beleg benötigt das Schulverwaltungsamt schnellmöglichst eine Anmeldebestätigung dieser Schule.

3. Mein Kind soll im Ausland zur Schule gehen.

Bitte melden Sie den Wohnsitz des Kindes in Düsseldorf ab! Alternativ benötigt das Schulverwaltungsamt schnellstmöglich eine Schulbescheinigung oder Anmeldebestätigung der ausländischen Schule als Beleg dafür, dass die Schulpflicht im Ausland erfüllt wird.

4. Ist eine Anmeldung bei mehreren Grundschulen möglich?

Nein. Sie melden Ihr Kind (mit Erst- und Zweitwunsch) bitte nur an einer Grundschule an!

 

Fragen zu den Formularen

Fragen zu den Formularen

1.Auf dem rosafarbenen Schreiben sind ich und mein ehemaliger Lebensgefährte/meine ehemalige Lebensgefährtin als Erziehungsberechtigte benannt. Ich habe jedoch das alleinige Sorgerecht. Warum taucht der andere Name in dem Schreiben auf?

Die Daten für die Anschreiben kommen vom Einwohnermeldeamt. Hier werden automatisch immer beide Elternteile aufgeführt, wenn z.B. der Vater zumindest die Vaterschaft anerkannt hat und unterhaltspflichtig ist (auch wenn er keinen Unterhalt zahlt). Eine Unterscheidung in erziehungsberechtigte und nicht erziehungsberechtigte Elternteile lassen die Daten aus dem Melderegister nicht zu, so dass beide Elternteile im Anschreiben erwähnt werden. Geschickt wird der Brief jedoch nur an die Wohnadresse des Kindes, d.h. ein nicht erziehungsberechtigter Elternteil, der unter einer anderen Anschrift gemeldet ist, bekommt kein separates Schreiben. Sie können jedoch bei der Anmeldung des Kindes in der Grundschule darauf hinweisen, dass Sie das alleinige Sorgerecht haben (gegebenenfalls Bescheinigung vorlegen), in Zukunft erhalten Sie dann nur noch Schreiben, die ausschließlich auf Ihren Namen lauten.

2.Name oder Anschrift auf dem rosafarbenen Anmeldebogen sind nicht richtig.

Sie können die Angaben handschriftlich berichtigen.

3.Ich habe keine Anmeldeunterlagen bekommen bzw. diese verloren.

Bitte bringen Sie die Geburtsurkunde zur Anmeldung in die Schule mit. Ihrem Kind entstehen dadurch keine Nachteile. Ein neuer rosafarbener Anmeldebogen kann nicht erneut ausgestellt werden.

Fragen zur Betreuung

Fragen zur Betreuung

1. Welche weiteren Betreuungsmöglichkeiten bieten Schulen an?

Bitte informieren Sie sich am Schulstandort, an dem Sie Ihr Kind anmelden über die weiteren Betreuungsmöglichkeiten! Die Schulen halten unterschiedliche Angebote vor.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fragen zur Offenen Ganztagsschule

Fragen zur Offenen Ganztagsschule

1.Ich möchte mein Kind zum Besuch der Offenen Ganztagsschule anmelden.

Bitte melden Sie Ihr Kind für einen Platz in der Offenen Ganztagsschule direkt an der Grundschule an, die Ihr Kind künftig besuchen soll!

Weitere Informationen zum Offenen Ganztag finden Sie hier

Fragen zur Sonderpädagogischen Förderung

Fragen zur Sonderpädagogischen Förderung

1. Mein Kind hat eine Behinderung. Soll ich es an einer Förderschule anmelden?

Nein, die Anmeldung erfolgt stets an einer regulären Grundschule. Bitte weisen Sie jedoch bei der Anmeldung auf die spezielle Situation Ihres Kindes hin! Die Schulleitung wird Sie beraten und gegebenenfalls an eine Förderschule weiter verweisen.

2. Ich möchte, dass mein Kind an einer Förderschule unterrichtet wird.

Rufen Sie bitte das Schulamt unter 89-96322 an!

3. Gibt es eigentlich Elternabende für Kinder mit besonderem Förderbedarf?
Ja, diese finden statt:

am 22.08.2023, um 19 Uhr in der LVR-Schule am Volksgarten, Brinckmannstraße 8-10, 40225 Düsseldorf und
am 24.08.2023, um 19 Uhr in der Aula der Franz-Marc-Schule, Lohbachweg 18, 40625 Düsseldorf

Eine Einladung erhalten Sie in der Regel durch die Kindertagesstätte, die Ihr Kind besucht. Sollten Sie keine Einladung erhalten, wenden Sie sich gerne an die folgende Emailadresse: kitainklusiv@duesseldorf.de

Fragen zur Ablehnung

Fragen zur Ablehnung

1.Ich habe eine Ablehnung von meiner Wunschschule erhalten. Wie geht es weiter?

Die Grundschule berät Sie und findet mit Ihnen gemeinsam alternativ eine Schule.

2. Ich habe mein Kind nicht an der nächstgelegenen Schule angemeldet, die ausgewählte Schule hat nun eine Absage erteilt.

Die Grundschule berät Sie und findet mit Ihnen gemeinsam alternativ eine Schule.

Fragen zur Sprachförderung

Fragen zur Sprachförderung

1.Mein Kind spricht schlecht Deutsch. Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Ihr Kind sollte unbedingt eine Kita besuchen; dort findet in eine sachgerechte Sprachförderung statt. Auch bei der Anmeldung achtet die Schulleitung auf die Sprachkenntnisse des Kindes und wird Sie beraten.

weitere Informationen

2.Ich möchte, dass mein Kind am herkunftssprachlichen Unterricht teilnimmt.

Bitte melden Sie Ihr Kind (bei der Anmeldung) über die Grundschule an. Weitere Informationen zum Herkunftsprachlichen Unterricht finden Sie hier.

Fragen zur vorzeitigen Einschulung

Fragen zur vorzeitigen Einschulung

1. Ich möchte mein Kind vorzeitig einschulen lassen. Brauche ich dazu auch ein rosafarbenes Formular?

Das rosafarbene Formular erhalten nur Eltern, deren Kind bis einschließlich 30.09. geboren ist. Bringen Sie statt dessen eine Geburtsurkunde des Kindes mit! Bitte gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind an den offiziellen Anmeldetagen zu der gewünschten Grundschule! Dort stellen Sie den Antrag auf vorzeitige Einschulung. Über die vorzeitige Einschulung entscheidet später die Schulleitung auf Grundlage eines gesundheitsärztlichen Gutachtens.

Beachten Sie bitte: Wird festgestellt, dass Ihr Kind schulfähig ist, wird es mit dem Aufnahmebescheid schulpflichtig, und die Anmeldung kann Ihrerseits nicht mehr zurückgezogen werden.

Fragen bei Wohnungswechsel

Fragen bei Wohnungswechsel

1.Ich ziehe mit meinem schulpflichtigen Kind nach der Anmeldewoche nach Düsseldorf.

Bitte vereinbaren Sie alternativ einen Anmeldetermin mit der Schule Ihrer Wahl.

Eine Übersicht der Schulen finden Sie hier.

2.Ich bin nach der Schulwahl innerhalb Düsseldorfs umgezogen.

Bitte nehmen Sie Kontakt zu einer Schule in der Nähe der neuen Wohnung auf. Sobald Sie einen neuen Schulplatz für Ihr Kind erhalten haben, ist die abgebende Schule zu informieren!

Fragen zur Untersuchung im Gesundheitsamt

Fragen zur Untersuchung im Gesundheitsamt

1. Ich habe noch keinen Termin für die schulärtzliche Untersuchung für mein Kind erhalten.

Die Einladung erhalten Sie automatisch vom Gesundheitsamt. Die Termine liegen - wegen der  großen Anzahl der Schulneulinge - teilweise bis in die Sommerferien hinein.

Weitere Informationen finden Sie hier.