Spenden und Sponsoring
Spenden und Sponsoring
In Nordrhein-Westfalen findet sich die zentrale Regelung zum Schulsponsoring in § 99 des Schulgesetzes (SchulG):
„Abs. 1 – Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen (Sponsoring), wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers. Abs. 2 – Im Übrigen ist Werbung, die nichtschulischen Zwecken dient, in der Schule grundsätzlich unzulässig. Über Ausnahmen entscheidet das Ministerium. Abs. 3 – § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.“
Der Paragraf umfasst damit zwei Regelungsbereiche: Abs. 1 bildet zunächst die Grundlage für die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen durch Schulen. Darüber entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter in Vertretung des Schulträgers. Durch die Miteinbeziehung des Schulträgers soll sichergestellt werden, dass es durch unterschiedliche Förderung nicht zu „armen“ und „reichen“ Schulen kommt. Im Übrigen betrifft Abs. 1 Zuwendungen, die von einer werbewirksamen Gegenleistung abhängig gemacht werden. Die Sponsoringmaßnahme und der damit verbundene Werbezweck müssen mit dem Schulauftrag vereinbar sein und können nur im Konsens durchgeführt werden.
Abs. 2 stellt klar, dass Werbung, die nichtschulischen Zwecken dient und nicht von der Regelung in Abs. 1 erfasst wird, in der Schule grundsätzlich unzulässig ist. Ausnahmen können nach Entscheidung des für den Schulbereich zuständigen Ministeriums zugelassen werden. Schülerzeitungen sind von dieser Regelung nicht berührt.
Abs. 3 stellt abschließend klar, dass jegliche Zuwendungen Dritter nicht die gesetzliche Verpflichtung des Schulträgers berühren, die erforderlichen sächlichen Kosten an Schulen zu tragen. Spenden und Sponsoring dürfen nicht dazu führen, dass Schulen von Dritten finanziell abhängig werden.
Für konkrete Nachfragen bezüglich Sponsoring oder auch Spenden stehen die einzelnen Schulleitungen oder das Amt für Schule und Bildung Düsseldorf gern zur Verfügung.