Beratung bei Fragen zur Gutachtenerstellung | AO-SF
Wird bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf vermutet haben sowohl die Eltern als auch die Schule die Möglichkeit, einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF) zu stellen. Die Entscheidung ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, trifft die Schulaufsichtsbehörde nach der Durchführung eines Verfahrens. Grundlage des Beschlusses sind pädagogische Gutachten und, wenn erforderlich, ein medizinisches Gutachten der Schulärztin oder des Schularztes.
Dem Antrag müssen bisherige Gutachten oder wichtige Unterlagen beiliegen. Ebenso muss eine aussagekräftige Begründung angefügt werden.
Der Antrag ist spätestens bis zum 1. Februar an das Schulamt der Stadt Düsseldorf zu stellen.