Schulbegleitung
Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung haben im Rahmen der Eingliederungshilfe gegebenenfalls einen Anspruch auf eine Schulbegleitung.
Die Schulbegleitung unterstützt die Kinder während der Unterrichtszeit, sofern dies erforderlich ist, um die angemessene Beschulung zu sichern.
Sie nehmen keinen Lehrauftrag wahr.
Anträge können die Personensorgeberechtigten / Erziehungsberechtigten bei dem zuständigen Rehabilitationsträger stellen.
Für körperlich, geistig oder mehrfach behinderte Kinder ist dies das Amt für Soziales. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Schule, die den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes aus pädagogischer Sicht ermittelt.
Das Amt für Soziales entscheidet in enger Zusammenarbeit mit der Schule darüber, ob das Kind zusammen mit anderen Kindern durch eine Schulbegleitung betreut werden kann, oder ob aufgrund der Behinderung eine individuelle Einzelbetreuung notwendig ist.
Auskunft zum Antragsverfahren sowie Kontaktdaten
Für psychisch kranke / rein seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche liegt die Zuständigkeit beim Jugendamt Düsseldorf. Die dortigen Hilfen werden immer als Einzelfallhilfen gewährt. Bei Interesse / Bedarf wenden Sie sich bitte an die Eingliederungshilfe gemäß SGBVIII des Jugendamtes Düsseldorf.
Telefon 0211 89 94950 oder E-Mail