Der Begriff Monitoring wird im Allgemeinen als eine systematische Beobachtung verstanden.
Die Analyse soll ...
.....die Sicht auf kommunale Rahmenbedingungen ermöglichen, um den Stand der Umsetzung festzuhalten, entsprechende Handlungsfelder zur Verbesserung der Situation zu identifizieren und mit Maßnahmen zur Weiterentwicklung zu ergänzen.
Die Idee eines Monitorings für die schulische Inklusion in Düsseldorf entstand 2014 im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Inklusion der Elternschaft Düsseldorfer Schulen (EDS). Das dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz unter anderem zugrundeliegende Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen“ von Prof. Klemm und Prof. Preuss-Lausitz wurde dabei herangezogen, um ein Inklusionsmonitoring an den selbst gesteckten Rahmenbedingungen der Landesregierung zu messen.
In einem partizipativen Prozess zwischen EDS und dem Fachbereich Schule und Bildung wurde sich darauf geeinigt, lediglich schulische Aufgabenfelder zu beleuchten, die unmittelbar von der Kommune beeinflusst werden können. Die Versorgung mit Lehrerressourcen beispielsweise bleibt außen vor.
Gemeinsam mit den Mitgliedern des multiprofessionell besetzten Qualitätszirkels Inklusion wurden die aufgeführten Handlungsfelder analysiert und bewertet.