Zusätzlich zu den insgesamt dargestellten 482 Schülerinnen und Schülern werden 18 Kinder und Jugendliche an Schulen außerhalb Düsseldorfs betreut.
Neben dem regulären Unterricht wird die Betreuung der Kinder mit Behinderung in den Angeboten der Offenen Ganztagsschule weiterhin durch die Finanzierung der Schulbegleitungen ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen sichergestellt. Innerhalb von Ferienangeboten ist eine Finanzierung der Begleitungen ebenfalls möglich.
Eltern werden weiterhin durch die jeweiligen Schulen, die Anbieter sowie das Amt für Soziales einbezogen. Darüber hinaus wird Informationsmaterial über das Internet zur Verfügung gestellt.
Um die Zufriedenheit aller Beteiligten zu messen, wurde im letzten Schuljahr eine stadtweite Befragung von Eltern und Schulen im Auftrag des Amtes für Soziales durchgeführt.
Die adäquate Bedarfsdeckung ist ein Hauptbestandteil des Pool-Gedankens und wird durch das Amt für Soziales entsprechend forciert.
In jedem Einzelfall wird auch weiterhin in Zusammenarbeit mit den Schulen eine individuelle Überprüfung des Hilfebedarfs erfolgen. Daneben wurde innerhalb des Amtes das Personal im Bereich der Sozialarbeit deutlich aufgestockt. Die neuen Kolleginnen und Kollegen unterstützen in pädagogischer Hinsicht, sind an der jeweiligen Gesamtplanung beteiligt und dienen sowohl den Sachbearbeitern als auch den Schulen, Eltern und Kindern beziehungsweise Jugendlichen als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Mit der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und der damit verbundenen Neuordnung der Zuständigkeiten wird das Thema Schulbegleitung im Amt für Soziales noch weiter in den Fokus rücken. Das Amt für Soziales wird auch zukünftig dafür sorgen, dass die notwendigen Bedarfe gedeckt werden können.
Ziel:
Die Schulbegleitung (nach SGB XII) in der inklusiven Schule berücksichtigt den individuellen Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und wirkt gleichzeitig den Störungen im Unterrichtsablauf durch eine zu hohe Zahl von Erwachsenen entgegen.
Bewertung:
Zwei Kriterien werden für eine Bewertung herangezogen: die grundsätzliche Umsetzung des Poolingmodells, welches Störungen im Unterrichtsablauf durch eine zu hohe Zahl von Erwachsenen entgegen wirkt sowie die Zufriedenheit von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften, die ein Indikator für eine Berücksichtigung des individuellen Unterstützungsbedarfs sein könnte.