Helpdesk

Für Probleme nach durchgeführtem First-Level-Support in der Schule steht Ihnen das Helpdesk der ITK zur Verfügung, dass Sie Montags – Donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr sowie Freitags von 8:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0211 - 8924040 erreichen können.

Per Mail  können Sie Ihr Anliegen ebenfalls übersenden, dieses Postfach wird 24 Stunden täglich betreut.

Für eine erfolgreiche Hilfestellung sind möglichst genaue Informationen notwendig.

So sollten Sie beispielsweise angeben, welche Lösungsvorschläge aus dem Handbuch (s. Registerkarte Handbuch) bereits durchgeführt wurden und mit welchem Ergebnis.

Für eine Hardwaredefektmeldung z.B. sollte neben Geräteart (Drucker, PC, o.ä.) auch die Typ-Bezeichnung, die Seriennummer und die Inventarnummer angegeben werden können. Ohne eine Seriennummer wird keine Hardwaredefektmeldung angenommen.

Zur Meldung Ihrer Störungen wurde ein Fragenkatalog entwickelt, den Sie hier ausfüllen können und bitte Ihrem Ticket als Unterstützung beifügen. Auch dieses dient der genaueren Fehlereingrenzung. Je genauer die Fehlereingrenzung erfolgt, desto schneller kann Ihnen ggf. eine Lösung angeboten werden. Ohne eine strukturierte Fehlermeldung an den Second-Level-Support erfolgt keine Ticketbearbeitung. Diese Tickets werden daher geschlossen. 

Orientieren Sie sich bei dieser Eingrenzung aus den vorgenannten Gründen bitte unbedingt am Handbuch für den First-Level-Support. Es ist im Intranet des Schulverwaltungsamtes (unter E wie eSchool) hinterlegt, dass über das Schulsekretariat erhältlich ist.

Bei fehlenden Informationen kommt es zu mehrfachen Rückfragen, was die Ticketbearbeitung und somit auch die Problemlösung verzögert.

Generell gilt: Je genauer die Informationen, des schneller erfolgt eine Hilfestellung.

 

Homepage

Viele Schulen stellen die Institution als auch die dort geleistete pädagogische Arbeit für jedermann sichtbar mit einer eigenen Webseite im Internet dar. Die entsprechenden Informationen der Medienberatung befinden sich hier.

Erfolgt auf den Schulwebseiten die Vermittlung von Informationen über ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit,  also  aus dem  Bereich  der  inneren  Schulangelegenheiten,  handeln öffentliche Schulen nicht für den kommunalen Schulträger, sondern für das Land NRW.

Die Erstellung schulischer Webseiten erfolgt in Eigenregie der jeweiligen Schule und wird inhaltlich dort verantwortet. Die Schule hat somit die Freiheit - ohne Abstimmung mit Dritten - sowohl das Design als auch die Inhalte zu verändern.

Damit diese Schul-Hompages über entsprechende Verfahren, z.B. ein Contentmanagementsystem (CMS) oder eine entsprechende spezielle Software, gepflegt werden können, stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf den Schulen derzeit auf einem eigens dafür angemieteten Server Speicherplatz zur Verfügung.  Die Größe des Speicherplatzes kann den Bedürfnissen entsprechend individuell angepasst werden.

Die Bereitstellung für diese Dienstleistung erfolgt zur Zeit für die Schulen kostenneutral und unterstützt folgende CMS-Systeme zur Pflege der Seiten:

  • Joomla
  • Typo 3
  • Wordpress

Weiterhin kann die Veränderung dieser Speicherbereiche über die Protokollarten

  • FTP
  • HTML5

erfolgen.

Die Vorteile zur Nutzung dieser Dienstleistung sind:

  • Zentrale Updates und Wartung
  • Zugriff des Webspaces bleibt  immer gewährleistet, auch wenn der Webadmin der Schule nicht mehr verfügbar ist

Sofern die Schule anstelle des o.a. Angebotes Webhosting-Angebote anderer Stellen kostenpflichtig nutzen möchte, bedarf es einer schriftlichen Anfrage über die Abteilung 2 des Schulverwaltungsamtes (Leistungen für die Schulen). In der Regel werden aber keine Kostenübernahmen anderer Provider übernommen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre Schulformbetreuung.

 

Impressum

Ein vollständiges und korrektes Impressum ist laut Telemediengesetz (TMG) verpflichtend vorgeschrieben. Wer dieser Impressumspflicht nicht nachkommt, begeht gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 TMG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden kann.

Die aktuelle Version kann zusätzlich die nach DSGVO notwendige Datenschutzerklärung enthalten, muss dann aber als Impressum und Datenschutzerklärung gekennzeichnet und erkennbar sein.

Muster:

Name der Schule
Schulleitung:
xyz,  Schulleitung
xyz, stellvertretende Schulleitung
Strasse und Hausnummer der Schule
xxxxx Düsseldorf
Telefon: (0 211) xxxxxxxxx (Sekretariatstelefonnummer)
[Telefax: (0 12 34) 56 78 90 99]  (gesetzlich nicht erforderlich)
E-Mail: sekretariat.xxxxx@schule.duesseldorf.de

Schulträger (äußere Schulangelegenheiten):
Landeshauptstadt Düsseldorf
vertreten durch den Oberbürgermeister,
Marktplatz 2
40213 Düsseldorf
info@duesseldorf.de

Rechtsträger der Schule (innere Schulangelegenheiten):
Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW
40190 Düsseldorf
poststelle@msw.nrw.de

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Interaktivität

Dieser Begriff weist auf eine Wechselbeziehung zwischen zwei oder mehr Größen hin; im Bereich IT bezieht er sich auf die Beziehung zwischen Mensch und Computer.

Im Bereich der pädagogischen IT spielt er eine besondere Rolle bei den Präsentationstechniken wie Beamer oder Whiteboard.

Inventar und Inventur

Nach den in der Supportvereinbarung getroffenen Vereinbarungen gehört es zu den Aufgaben der Medienbeauftragten, bei der Pflege der Schulinventare zu helfen.

Nach den Inventurrichtlinien für die Stadtverwaltung Düsseldorf, die auch für die städtischen Schulen gilt, ist mindestens alle 3 Jahre eine körperliche Inventur (Person) vor Ort notwendig. Diese kann im Rahmen der Jahresberatung durchgeführt werden.

Für die anderen Jahre müssen alle Zu- und Abgänge im Bereich der päd. IT (auch Spenden, Anschaffungen durch Fördervereine o.ä., Abgänge und Abgaben in andere Schulen) an 40/21-1-eSchool gemeldet werden.

Zur Zuordnung im Gesamtinventar bitte mindestens

  • Gerätetyp
  • Hersteller 
  • Seriennummer
  • Raum

angeben.

Außerdem wird jährlich im Rahmen der Budgetmitteilung eine Liste über das hier bekannte Inventar an die Schule geschickt. Diese ist zu überprüfen und zu aktualisieren, um das bekannte Inventar auf Stand zu halten. Die Inventarliste wird als Inventarverzeichnis die Grundlage für eine Inventarprüfung. Eine entsprechende Rückmeldung ergeht an die Inventarverwaltung.

Weitere Informationen zu den Inventurrichtlinien der Stadt Düsseldorf erhalten Sie über Ihr Sekretariat.

Bitte setzen Sie sich im Bedarfsfall mit Ihrer Schulformbetreuung  in Verbindung.

Jugendschutz

Der Jugendschutz ist nach den in der Supportvereinbarung getroffenen Vereinbarungen Aufgabe des Schulträgers. Ungeeignete Webseiten oder verstörende Kontakte, Gewalt, Pornografie oder Belästigungen sind zu unterdrücken, damit die Schülerinnen und Schüler nicht damit konfrontiert werden.

Bereits seit 2012 wird für die Düsseldorfer Schulen eine zentrale technische Filterlösung eingesetzt. Die Anbieterlösung wird regelmäßig geprüft und aktualisiert. Sie erhalten bei der Änderung Vor-Ort die notwendigen Informationen, außerdem werden zeitnah Schulungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit Ihrer Schulformbetreuung  in Verbindung.