14. Wie können Eltern ihr Kind unterstützen, wenn es belästigt wird?
Die Opfer wollen nicht, dass ihre Eltern leiden und haben die Wahrnehmung, dass diese „eh nicht helfen“ können. Eine Aufarbeitung der Mobbing-Situation führt deshalb häufig über über die Lehrkraft oder die Schulleitung.
- Kinder und Jugendliche ernst nehmen - ausführliche und ruhige Gespräche mit dem Kind führen.
- Klassenleitung, Beratungslehrkraft oder Abteilungsleitung bzw. Stufenkoordinatoren informieren und gemeinsame Handlungsschritte absprechen.
- im Notfall an die Schulleitung oder eine Beratungsstelle wenden.
- Informationen und Tatsachen sammeln, aufschreiben, Mobbingtagebuch anlegen.
- mit Zustimmung des Kindes deutliche Signale senden und durch Kontaktaufnahme mit der Schule, der Klassenleitung, der Schulleitung ein pro-aktives Handeln einfordern - Erwachsene müssen gemeinsam Reaktion zeigen.
- nicht selber Kontakt mit den Eltern der Täterin bzw. des Täters aufnehmen.
- flankierende Interventionsmaßnahmen und Präventionsangebote anregen.
Soll ich zur Polizei?
Gewaltpräventive Maßnahmen in Schulen sollten Vorrang vor einem Strafantrag haben!
Neben der Strafanzeige gibt es oft effizientere Maßnahmen und Hilfsangebote. Die Entscheidung muss immer im Kontext des konkreten Einzelfalls getroffen werden. Da eine Strafanzeige für die Kinder und Jugendlichen tiefgreifende Konsequenzen hat, sollten zeitnahe pädagogische Interventionen vorangehen.
Bei älteren Jugendlichen hingegen und in Verbindung mit Medien (Cybermobbing, Hate Speech, Sexting), ist eine Strafanzeige häufig sinnvoll. Ist die Schule betroffen, wird diese über die Schulleitung gestellt, bei Jugendlichen über die Eltern.
Eltern haben zivilrechtliche Möglichkeiten!
Da der Leidensdruck der Opfer in einigen Fällen sehr hoch ist, sollten Eltern eine Mobbing-Situation zivilrechtlich möglichst schnell stoppen. Nachfolgende Schritte sind in Absprache mit einem Rechtsanwalt möglich.
- Informelle Aufforderung durch das Opfer mit zeitlich bedingter Antwort
- Abmahnung
- Die Unterlassungsklage
- Die einstweilige Verfügung