Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag
Information für Anbieterinnen und Anbieter von Leistungen
Das Amt für Soziales und Jugend ist der richtige Ansprechpartner für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Zu diesen Angeboten gehören zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen, Gedächtnistraining und die Begleitung zur Arztpraxis. Dadurch werden Pflegepersonen entlastet und Pflegebedürftige können leichter in ihrer häuslichen Umgebung leben, soziale Kontakte aufrechterhalten und ihren Alltag selbstständig gestalten.
Die Anerkennung ist für die Qualitätssicherung erforderlich und um die erbrachten Leistungen mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Rechtsgrundlage ist § 45 a in Verbindung mit 45 b Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Für die Anerkennung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer nicht selbst Fachkraft insbesondere im Sinne der Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung ist, benötigt die Kooperation mit einer Fachkraft. Eine Kooperationsvereinbarung kann auch mit den Fachkräften des Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz Düsseldorf geschlossen werden, die zu den Voraussetzungen beraten.
Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen sind die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Dort können Sie online Ihren Antrag stellen. Alle anerkannten Angebote werden in der Datenbank PfAD.uia veröffentlicht.