Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege richtet sich an alle, die für eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz benötigen, weil beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder im Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt erforderlich ist. Die Pflegeversicherung übernimmt für maximal acht Wochen im Jahr die Kosten von bis zu 1.774 Euro für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 (Stand: Januar 2022). Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen selbst getragen werden. Der bei einem Pflegegrad zustehende Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro kann auch für die Finanzierung der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Sind die Leistungen der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege ausgeschöpft, kann auch der Betrag der Verhinderungspflege dafür genutzt werden.
Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden.
Da nicht jede Pflegeeinrichtung Kurzzeitpflegeplätze anbietet, ist es wichtig, sich frühzeitig anzumelden. Im Internet finden Sie Pflegeheime mit Kurzzeitpflegeplätzen auf der Seite Angebote im Überblick. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Kosten und Leistungen.