Pflegeversicherung

Seniorin im Rollstuhl mit Begleitung, © Alexander Raths, fotolia

Pflegeversicherung

Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf über sechs Monate hinausgeht. Die Pflegebedürftigkeit wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und bei privat Versicherten von Medicproof geprüft. Das Pflegebüro berät zu diesem umfangreichen Thema und hilft bei der Beantragung von Leistungen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich auch von ihrer Pflegekasse beraten lassen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekasse und die anderer Träger.

Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Pflegebüro

    Telefon 0211 899 899 8
    Fax 0211 89-29389
  • Amt für Soziales und Jugend
    Willi-Becker-Allee 8
    40227 Düsseldorf
  • Eingang barrierefrei, Aufzug, taktile Leitlinien, Behinderten-WC, Wickelraum, Behindertenparkplatz