Pflegeversicherung
Pflegeversicherung
Bei Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit können Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Hilfebedarf über sechs Monate hinausgeht. Die Pflegebedürftigkeit wird bei gesetzlich Versicherten vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und bei privat Versicherten von Medicproof geprüft. Das Pflegebüro berät zu diesem umfangreichen Thema und hilft bei der Beantragung von Leistungen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können sich auch von ihrer Pflegekasse beraten lassen, insbesondere über die Leistungen der Pflegekasse und die anderer Träger.