Unterstützungsangebote im Alltag
Unterstützungsangebote im Alltag
Unterstützungsangebote im Alltag entlasten pflegende Angehörige, helfen Menschen mit Behinderung und fördern Pflegebedürftige, damit diese möglichst lange selbständig in ihrem eigenen Zuhause leben können. Es gibt zum Beispiel Betreuungsangebote für demenzkranke Menschen, Haushaltshilfen oder individuelle Angebote für Kinder und Jugendliche, um am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Betreuungs- und Entlastungsleistungen sind eine Leistung der Pflegeversicherung. Dafür werden monatlich 125 Euro zur Verfügung gestellt, wenn mindestens der Pflegegrad 1 vorliegt. Weitere Informationen hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Alle anerkannten Unterstützungsangebote sind in der Datenbank PfAD.uia der Landesregierung Nordrhein-Wesfalen hinterlegt. Dort können Sie auch die Preise vergleichen.
Minijob oder Nachbarschaftshilfe - Leistungen der Pflegeversicherung nutzen
Wer eine Minijobberin oder einen Minijobber als Unterstützung im Alltag beschäftigen und dafür den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro aus der Pflegeversicherung nutzen möchte, kann sich an das Regionalbüro Düsseldorf wenden. Dort wird über die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten informiert. Der Entlastungsbetrag aus der Pflegeversicherung steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 für bestimmte Leistungen zu. Wenn Nachbarn Pflegebedürftige ehrenamtlich mit kleinen Hilfeleistungen unterstützen, kann auch dafür der Entlastungsbetrag genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die unterstützende Person eine Fortbildung absolviert hat oder bestätigt, dass sie das durch die Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz zur Verfügung gestellte Informationsmaterial zur Nachbarschaftshilfe kennt.