WTG-Behörde
WTG-Behörde
(ehemals Heimaufsicht)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der WTG-Behörde sind zuständig für die Rechte von älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie von Menschen mit Behinderung, die Wohn- und Betreuungsangebote in Düsseldorf nutzen. Dazu gehört insbesondere der Schutz vor Beeinträchtigungen und die Wahrung der Selbständigkeit und Selbstverantwortung. Grundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen, kurz WTG genannt.
Zu den Aufgaben der WTG-Behörde gehören insbesondere:
-
regelmäßige und anlassbezogene Durchführung von Überwachungsmaßnahmen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für ältere Menschen und volljährige Menschen mit Behinderungen (Betreuungseinrichtungen), in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, in Gasteinrichtungen (Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Hospize), in Werkstätten für Mensche mit Behinderung sowie in bestimmten Einzelfällen auch bei Angeboten des Servicewohnens und ambulanten Diensten
- Information und Beratung bezüglich des WTG für Bewohnerinnen und Bewohner, Angehörige, Bewohnerbeiräte, Betreuerinnen und Betreuer sowie Leistungsanbieter
- Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden (bitte verwenden Sie hierfür das Kontaktformular)
Die WTG-Behörde ist zuständig für die Prüfung der Einhaltung der baulichen Anforderungen aller Leistungsangebote nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Weitere Informationen
Freie Pflegeplätze können mit dem Heimfinder des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen gesucht werden. Das Pflegebüro bietet persönliche Beratung.