Vertragsmanagement

Vertragsmanagement

Das Vertragsmanagement der Servicestelle unterstützt die Telekommunikationsunternehmen in allen Fragen der Vertragserstellung, Vertragsgestaltung und -abwicklung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf. Dabei koordiniert die Servicestelle als direkte Absprech­partnerin die Abstimmung mit den zuständigen Fachbereichen bis zur Unterzeichnung der Verträge.

Es werden derzeit standardisierte und mit dem Rechtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestimmte Musterverträge erstellt. Folgende Vertragsarten werden von der Servicestelle für die folgenden Vertragsarten implementiert.

  • Mobilfunkstandorte

Die Landeshauptstadt Düsseldorf bietet Mobilstandorte auf Dächern und auf Flächen für Mobilfunkmasten zur Vermietung an. Dafür werden Verträge mit den TK-Unternehmen abgeschlossen. Die Verträge sind standardisiert aufgebaut u. a. hinsichtlich der Preisgestaltung, der Zahlungsmodi und der Vertragslaufzeit. Auch hier unterstützt das Vertragsmanagement bei der Erstellung, Gestaltung und Abwicklung der Mietverträge.

  • Gestattung

Gestattungsverträge mit einem TK-Unternehmen werden abgeschlossen, wenn dieses auf städtischem Grundbesitz eine Telekommunikationslinie z. B. für eine Leitung, eine Zuwegung oder eine Erschließung seines Grundstücks in Anspruch nehmen möchte. Die Servicestelle stellt gerne für den konkreten Sachverhalt einen Mustervertrag zur Verfügung und unterstützt bei der Koordinierung und Abwicklung der Verträge.

  • Leitungsanmietung (Leerrohrkapazitäten)

Die Stadt Düsseldorf betreibt für die Verwaltung und die Verkehrssteuerung ein eigenes Telekommunikationsnetzwerk. Trassen finden sich in vielen Stadtteilen. Soweit verfügbar, ist es für Netzbetreiber möglich, Kapazitäten auf diesen Trassen zur Ergänzung der eigenen Netzstruktur anzumieten. Allerdings sind die verfügbaren Kapazitäten begrenzt, da das kommunale Netz grundsätzlich bedarfsgerecht und ohne große Reserven gebaut wird. Die anmietbare Rohrkapazität ist je Antragssteller und Strecke begrenzt. Der Antragssteller darf maximal eine Pipe oder ein Kabel mit einem maximalen Durchmesser von 16 mm in ein städtisches Schutzrohr einziehen und damit Rohrkapazität nutzen. Das beigefügte Merkblatt erläutert die Vorgehensweise zur Anmietung von Leerrohrkapazitäten.

  • Sonstige vertragliche Vereinbarungen

Sonstige vertragliche Vereinbarungen sind solche, die den Ausbau des Glasfasernetzes oder der Verbesserung des Mobilfunknetzes betreffen, jedoch nicht unter die vorgenannten Vertragsarten fallen.

  • Stephan Wessolowski

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