Kontenklärung
Kontenklärung
Bei einer Kontenklärung für die Rentenversicherung wird die persönliche Versichertenbiografie vervollständigt und aufbereitet, damit die Rente in der richtigen Höhe gezahlt werden kann.
Mit Hilfe von Vordrucken werden alle rentenrelevanten Zeiten mitgeteilt, die nicht automatisch an den Rententräger übermittelt wurden.
Die Anträge auf Kontenklärung liegen beim Versicherungsamt vor und können dort gemeinsam ausgefüllt werden.
Erforderliche Unterlagen, soweit vorhanden
- Personalausweis
- Versicherungsverläufe der Rentenversicherungsträger
- Schul- und Ausbildungsunterlagen ab dem 17. Lebensjahr
- Nachweise über Berufsausbildungen (z.B. Lehre) - auch wenn die Zeit als Beitragszeit bereits im Versicherungskonto aufgeführt ist
- Wehr- und Ersatzdienstbescheinigungen
- Geburtsurkunden der Kinder (Stammbuch)
- Nachweise über längere Krankheitszeiten
- Arbeitslosennachweise
Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung an.