Rente und Nebenjob
Rente und Nebenjob
Seit 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für alle Altersrenten weggefallen. Die Rente wird nicht gekürzt.
Wird eine Witwen- oder Witwerrente bezogen, kann das Einkommen aus dem Nebenjob darauf angerechnet werden.
Wer einen Nebenjob ausüben möche, sollte sich daher unbedingt vorher beraten lassen.
Weitere Informationen bietet die Deutsche Rentenversicherung an.