Die Mehrzahl der Stücke im "Urkundensammelbestand", ab dem Jahr 1472, bezieht sich auf Rentengeschäfte, Schuldverschreibungen, Bestallungen und Verkäufe und wird wenn möglich durch Zukäufe ergänzt.
Die Urkunden des sogenannten Rathausarchivs beginnen 1382, dort werden auch seit dem 19. Jahrhundert fortlaufend die Verträge in Liegenschaftsangelegenheiten, Satzungen, Satzungsänderungen, Eingemeindungsverträge und sonstige Originalurkunden über städtische Rechtsgeschäfte abgelegt.
Als Beispiel für die Urkundenbestände dient ein Zukauf vom März 2005 für den Sammelbestand 0-2-1, "Herzog Wolfgang Wilhelm von der Pfalz befreit Thomas Düssel von Lehnsbindungen", Urkunde 0-2-1-132.0000
Urkunde 0-2-1-132.0000
Herzog Wolfgang Wilhelm von der Pfalz befreit die dem Geheimen Rat und Licentiaten Thomas Düßel (+ 1657) für seine Verdienste übergebenen Dadenbergischen Lehngüter im Herzogtum Jülich, bestehend aus dem Hof zu Aldenhoven (bei Jülich), dem Weingut zu Kasbach (evtl. bei Erpel/Linz) und dem Lehengut Keldenich (bei Euskirchen), gegen die bar entrichtete Summe von fünfzehnhundert Reichstalern von allen Lehnsbindungen und -pflichten.
Düsseldorf, 1638 November 3
Von Gottes Gnaden Wir, Wolfgang Wilhelm, Pfalzgrave / bey Rhein, in Bayern, zu Gülich, Cleve und Berg Herzog, Grave zu Veldents, Sponheim, der Marck, Ravensperg und Morß, / Herr zu Ravenstein, thun kundt unnd bekennen vor uns, minre Erben unnd Nachkommen; alß wir hiebevoren dem hochgelehrten unserem gehei-/men Rath und lieben Getrewen, Thomaßen Dußell, dero Rechten Licentiaten, in Ansehung seiner unß geleisteter unterthanigter gutter unnd getreuer / Diensten die eröffnete und uns heimgefallene Datenbergische Lehengütter, als nemblich einen Hof zu Aldenhoven, wie auch daß Weingarts-Gut zu / Casbach gelegen, sambt allen ihren Appertinentien, Recht und Gerechtigkeiten, nichts davon ab- noch ausgescheiden, dan auch das Lehengut Kaldenich, gleich-/falß mit allen seinen Appertinentien, Recht unnd Gerechtigkeiten, gnedigst conferirt und zu Lehen aufgetragen haben. Und uns dan obgemelter / Licentiat Dussel unterthänigst angelangt unnd gebetten, daß wir ihne und seine Erben obspecificirter Lehngütter halber deß schuldigen Lehen-/diensts und derenhalb obgelegener Pflicht gnedigst erlaßen, gedachte Gütter aber gegen Erlangunge einer Summen Gelts von fünffzehnhun-/dert Reichsthaller gnedigst befreien wollten. Und wir unß ermeltes Dußels, unns geleister getrewer Diensten gnedigst erinnert. So ha-/ben wir aus sonderbahren unnß darzu bewegenden Ursachen, mehrbesagtem Dußell, obgesetzter seiner unterthanigster Bittg nedigst gewill-/fahrt auch die besondere Gnad gethan unnd gegen bahre Empfahnung der fünffzehnhundert Reichsthaler obspecifirte Gütter sambt allen / ihren Ein- und Zubehoer, Appertintien, Recht unnd Gerechtigkeiten von aller Lehenpflicht uns derenhalb schuldiger Diensten, auch/ von unserem alß Lehenherren darahn habenden directi dominii frei, loß und ledig gesprochen. Thun solches auch hiemit und sprechen vor / uns, unsere Erben und Nachkommen solche Gütter von gemelter Lehenschafft frey und ledig kraft dieses Briefs, alles dergestalt, daß /er, Düßell, seine Erben unnd Nachkommen solche Gütter mit allen ihren Ein- und Zubehör, Rechten unnd Gerechtigkeiten künftig und / zu allen Zeiten gleichs anderen in unserem Fürstenthumb Guilich gelegenen allodiallfreien Gütteren loß, frei und ledig haben, genießen / gebrauchen, eignen Gefallens verpfenden unnd verkaufen, auch damit thun und laßen, schalten und walten sollen unnd mogen, wie / er, Düßell, seine Erben unnd Nachkohmmen, mit anderen ihren eigenthumlichen allodial freien Güttern thun können oder mogen. / Jedoch alles mit der condition, daß solche Güttere, so Guilich gelegen, in dem Steueren Anschlag, wie dieselbe von alters, unnd vor dato / dies Briefs allzeit gewesen sein unnd verpleiben, auch daß ienige, waß andere freie Güttere thun, präeaestieren sollen. Deßen zu ur-/kund haben wir dieses mit Handen unterschrieben unnd unser Secret hieranhangen laßen. Geben in unser Residenz Statt Düßel-/dorff am 3. Novembris Ao 1638.
[Unterschrift:] Wolfgang Wilhelm mps
[Im Umbug:] Wilh. Velcker S.
[Außenaufschrift:] Recepten??. Die Lehenbarkeit über Aldenhoven, auch Caspach undt Keldenigk. Anno 1638, den 3. 9bris. Nr 2
Pergament
Anhängend Siegel in Holzkapsel.