Der älteste erhaltene Zunftbrief (der Schuhmacher) wird ausgestellt
Die Zunftordnung für die Schuhmacher ist die erste überhaupt überlieferte Zunftordnung Düsseldorfs. Als Stadtherr stellte Herzog Gerhard von Berg dieses Schriftstück am 6. Mai 1453 aus, in dem auch die Schuhmacherzünfte andere Städte (u.a. Ratingen, Gerresheim, Solingen) organisatorisch definiert und Ausschlußkriterien für auswärtige Handwerker formuliert wurden.
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