Vereinbarkeit von Geocaching und Naturschutz

Vereinbarkeit von Geocaching und Naturschutz

Geocaching, eine moderne Form der Schnitzeljagd, ist eine immer beliebter werdende Freizeitaktivität. Geheime Verstecke (Caches) werden mithilfe des Global-Positioning-System-(GPS)-Empfänger gesucht. Die Faszination Geocaching ist schwierig auf den Punkt zu bringen, denn so unterschiedlich wie die Cachetypen, so abwechslungsreich wie die Landschaften, in denen Caches versteckt sind, so verschieden sind auch die Geocacher-Typen: Während die einen Geocaching als Zusatzanreiz beim sportlichen Wandern betreiben, nutzen andere den Reiz der Schatzsuche einfach, um ihre Kinder, oder sich selbst, zu Ausflügen zu bewegen.

Einweisung in das Geocaching

Der Phantasie sind bei Versteckmöglichkeiten kaum Grenzen gesetzt, es kommen auch alle möglichen Naturräume für das Geocaching in Frage. Da Geocaching größtenteils in freier Natur stattfindet, ergeben sich verschiedene mögliche Auswirkungen bzw. Belastungen für die Tier- und Pflanzenwelt. Somit ist es für potenzielle Owner wichtig, sich über das betreffende Gebiet zu informieren, in dem der Cache versteckt werden soll. Darüber hinaus müssen sich alle Geocacher, auch diejenigen, die sich auf die Suche nach versteckten Dosen machen, an bestehende Auflagen und Regeln halten, um die Natur nicht zu schädigen.

Das Gartenamt stellt nachfolgend Hinweise mit Regeln und Auflagen zur Verfügung, die von Geocachern einzuhalten sind, wenn sie auf den verschiedenen Flächen des öffentlichen Grüns ihrem Hobby nachgehen wollen.

Naturschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale sind für Caches abseits der Wege tabu

Naturschutzgebiete und flächenhafte Naturdenkmale werden ausgewiesen, um einen besonderen Schutz von Natur und Landschaft zu gewährleisten. Im Landschaftsplan der Stadt Düsseldorf und in einigen zusätzlich erlassenen Verordnungen wird das Betreten geregelt. Sofern dies gestattet ist, ist es auf die Wege beschränkt. Daher dürfen Caches nur unmittelbar am oder auf dem Weg platziert werden. Uferbereiche, Wasserflächen und Inseln sind besonders sensibel, sie dienen als Brut-, Rast- oder Zufluchtstätten und dürfen nicht für einen Cache genutzt werden. Unabhängig von dem eingeschränkten Betretungsrecht in Naturschutzgebieten sind die Betretungsrechte in der freien Landschaft in § 59 Bundesnaturschutzgesetz geregelt und zu beachten.

Gesetzlich geschützte Biotope sind kein Ort für Caches

Gesetzlich geschützte Biotope sind Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die allein aufgrund Ihrer Existenz gesetzlich geschützt sind und keiner rechtlichen Schutzgebietsausweisung bedürfen. Biotope sind beispielsweise natürliche Gewässerufer, Feldhecken, Feuchtwiesen, Trocken- und Magerrasen. Eine Beeinträchtigung oder Zerstörung dieser Biotope ist gesetzlich verboten und daher sind sie keine Orte für Caches. Auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW können über den Link auf die Datenbank die Naturschutzgebiete, flächenhaften Naturdenkmale und Biotope eingesehen werden.

Gartendenkmalgeschütze Anlagen

In Grünanlagen, die als Gartendenkmal ausgewiesen sind, können gestalterische Gegebenheiten dazu führen, dass Geocaching in diesen sensiblen Bereichen komplett ausgeschlossen werden muss.

Die Tierwelt

Auch wenn es nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen ist, findet man in der Natur noch viele wildlebende Tiere. Diese reagieren normalerweise sehr empfindlich auf Störungen. In Erdhöhlen und unter Steinen findet man sehr oft Frösche, Kröten, Salamander, Eidechsen und andere Tiere, die hier Zuflucht gesucht haben. Bei der Cachesuche sollten Steine nur sehr vorsichtig umgedreht werden und auch wildes Herumstochern in Erdhöhlen ist tabu. Durch Caches die abseits der Wege angelegt werden, können schnell Trampelpfade entstehen, die dann auch andere Naturbesucher verleiten, diese zu nutzen. Um Störungen der Tierwelt zu minimieren, sollten die Caches nicht nur in Naturschutzgebieten am Wegesrand liegen.

Baumhöhlen dürfen nicht für Caches genutzt werden

Baumhöhlen sind seltene und wichtige Lebensstätten vieler geschützter Arten wie Spechte, Eulen sowie Fledermäuse. Diese Arten sind in Deutschland gefährdet und ihre Wohnquartiere dürfen daher nicht beschädigt oder zerstört werden.

Sonstige Höhlen dürfen nicht mit Caches besetzt werden

Höhlen, auch scheinbar von Tieren unbewohnte, dürfen nicht mit Caches versehen werden. Sie sind besonders seltene Lebensräume für viele Tierarten zum Beispiel Fledermäuse. Diese halten sich auch einzeln in Ritzen auf und sind nicht einfach zu finden. Werden sie entdeckt, dürfen sie nicht gestört werden.

Brut- und Aufzuchtphasen sind besonders sensibel und zu beachten

Die Brut- und Aufzuchtphase ist eine besonders kritische Zeit für Vogel- und andere Tierarten. Störungen können schnell den Tod der Jungtiere zur Folge habe, weil zum Beispiel das Eigelege auskühlt. Das Aufschrecken eines Wildschweins mit Frischlingen kann auch für den Störer zum Risiko werden. Das Verlassen der Wege bleibt daher die Ausnahme.

Keine Störungen bei Nacht

Nachts sollten Wege grundsätzlich nie verlassen werden! Auch Störungen der Tiere im Unterholz durch starke Taschenlampen sind zu vermeiden.

Keine Störungen freilebender Tiere im Winter

Da der Stoffwechsel heruntergefahren ist, dürfen Tiere im Winter zum Beispiel nicht durch Verlassen von Wegen oder Lärm aufgeschreckt werden.

Pflanzenwelt

Auf der Suche nach einem Cache sollte man natürlich möglichst schonend mit der Natur umgehen. Dazu gehört, dass man möglichst nicht querfeldein geht und bei der Suche vorsichtig ist. Das Hinterlassen von Spuren ist auch zu meiden, um dem nachfolgenden Geocacher keine verräterischen Hinweise zu geben. Lebende und tote Bäume und Baumstümpfe werden gern als Cacheversteck genutzt. Diese dürfen nicht beschädigt werden. Das bedeutet auch ein Baumcache muss so angelegt werden, dass man ihn erreichen kann, ohne auf den Baum zu klettern. Die Bäume in öffentlichen Anlagen sind keine Kletterbäume.

Im Bereich der Caches und der erweiterten Suchräume in Grünanlagen dürfen sich keine flächigen Pflanzungen wie Stauden-, Rosen-, Wechselbeete sowie Bodendecker befinden, da diese durch das Verstecken und Suchen geschädigt werden können.

Sperrungen

Sperrungen zum Beispiel wegen Baumfällarbeiten sind unbedingt zu beachten. Nichtbeachtung ist lebensgefährlich!

Der Stadtwald

Bleiben Sie im Stadtwald auf den Wegen und legen Sie Ihren Cache maximal 3 Meter vom Wegrand entfernt. Der Stadtwald ist die Heimat für viele Wildtiere und Pflanzen, die Ihre ungestörten Rückzugsräume benötigen.

Kinderspielplätze

Auf Kinderspielplätzen dürfen keine Caches ausgelegt werden.

Friedhöfe

Friedhöfe sind Orte mit ganz besonderen Anforderungen und Bedürfnissen. Der Respekt vor diesen Orten der Trauer muss höchste Priorität haben. Caches, die das Pietätsempfinden der Besucherinnen und Besucher verletzen, gehören nicht auf einen Friedhof. Alle Geocacher haben sich grundsätzlich an die Friedhofssatzung zu halten. Beerdigungszeremonien und Trauerzüge dürfen nicht gestört oder belästigt werden.

Finals dürfen nicht in unmittelbarer Nähe zu Gräbern liegen oder gar an Grabstätten angebracht sein und dürfen Trauernde nicht stören. Zu berücksichtigen ist, dass auch normal aussehende Rasenflächen Grabstätten sein können.

Zwischenstationen müssen so gelegt sein, dass Gräber ebenfalls nicht betreten werden. Grabsteine und Einfassungen sind tabu. Da die Suche oftmals einen größeren Radius einnimmt, darf das Umfeld nicht dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden ("Cacherautobahnen"). Die Wege sollen nach Möglichkeit nicht verlassen werden.

Haftungsausschluss

Das Betreten des Waldes erfolgt auf eigene Gefahr. Im Wald ist mit waldtypischen Gefahren zu rechnen, alt- und totholzreiche Wälder bergen ein erhöhtes Gefahrenpotential.

Höhlungen, Spalten, Risse und Astausbrüche können vielfach bei Bäumen Anzeichen für eine Gefährdung der Baumstatik sein.

Das Gartenamt als Eigentümerin der öffentlichen Grünanlagen ist für die Unterhaltung und Sicherheit zuständig. Bei Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit bzw. bei Umgestaltungen können Caches zu Schaden kommen oder verloren gehen. Das Amt ist nicht verpflichtet, gefundene Verstecke zu sichern oder aufzubewahren.