Der Grill wird zur Verfügung gestellt, allerdings muss das Grillmaterial wie Holzkohle, Würste usw. selbst mitgebracht werden. Bitte, denken Sie daran, den anfallenden Müll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter zu räumen. Viel Spaß beim Grillen!
Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass im gesamten Stadtwald und am Waldrand bis zu einem Abstand von 100 Metern wegen Waldbrandgefahr offenes Feuer und Grillen gesetzlich verboten sind (§ 47 Landesforstgesetz). Auch in den Naturschutzgebieten ist es generell verboten Feuer zu machen, ganz gleich ob es sich um ein offenes Lagerfeuer oder ein Grillfeuer handelt.