Reitkennzeichen und Reitplaketten
Reitkennzeichen und Reitplaketten
Mit einem gültigen Reitkennzeichen können Sie in der freien Landschaft oder im Wald reiten – so sieht es das Reitrecht gemäß Landschaftsgesetzes NRW vor. Wer in Düsseldorf ausreitet, muss daher ein beidseitig am Pferd gut sichtbar angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen.
Wer seinen Wohnsitz in Düsseldorf hat, kann diese Reitkennzeichen beim Gartenamt der Landeshauptstadt Düsseldorf bestellen. Wurde für das Pferd bereits im laufenden Jahr die Reitabgabe gezahlt und sind daher die entsprechenden Reitkennzeichen vorhanden, benötigt man für das nächste Jahr lediglich neue Reitplaketten, die auf die Reitkennzeichen aufgeklebt werden. In diesem Fall ist ein Folgeantrag zu stellen. Wird jedoch erstmals Reitabgabe entrichtet, oder werden für weitere Pferde neue Reitkennzeichen benötigt, muss ein Neuantrag gestellt werden. Die Reitkennzeichen bzw. Reitplaketten werden den Antragstellern zugesandt oder können im Gartenamt abgeholt werden. Die Zusendung der Jahresreitplakette per Post ist aber nur dann möglich, wenn Sie bereits ein Reitkennzeichen besitzen.
Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden zweckgebunden verwendet. Damit werden Reitwege angelegt und unterhalten. Außerdem werden entstandene Schäden an privaten Straßen und Wegen ersetzt, die durch das nicht ordnungsgemäße Reiten entstanden sind. Aus diesem Grund sind alle Reiterinnen und Reiter im eigenen Interesse gefordert, Reitregelung aktiv zu unterstützen um damit letztlich auch den Zustand des Reitwegenetzes zu verbessern.