Verpachtung von Grabeland

Verpachtung von Grabeland

Als Grabeland bezeichnet man nach dem deutschen Bundeskleingartengesetz ein Grundstück, das vertraglich nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden darf. Das Aufstellen von Gartenlauben ist nicht statthaft. Grabeland dient meistens nur einer vorübergehenden Nutzung, weil langfristig eine andere Nutzungsart geplant ist. Die Verpachtung erfolgt parzellenweise gegen eine verhältnismäßig geringe, jährlich zu zahlende, Pacht.

In Düsseldorf gibt es einige Flächen, die als Grabeland verpachtet werden.

Kontakt

  • Garten-, Friedhofs- und Forstamt
    Kaiserswerther Straße 390
    40474 Düsseldorf

  • Tel. 0211 - 8994800
    Fax 0211 - 8929225

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    Freitag
    8.30 bis 13.00 Uhr

  • U 78, U 79, Buslinie 722
    Haltestelle: Nordpark/Aquazoo

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