Bestattungsformen und Grabarten auf städtischen Friedhöfen

Bestattungsformen und Grabarten auf städtischen Friedhöfen

Für viele Menschen ist es beruhigend, bereits zu Lebzeiten zu wissen, wo ihr Platz nach dem Tode sein wird. Diese Seite soll anhand einiger Kurzerläuterungen einen Überblick über die möglichen Bestattungsformen und Grabarten auf den Friedhöfen der Landeshauptstadt Düsseldorf bieten.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Gräbern für Sargbestattungen und solchen für Urnen- bzw. Aschebeisetzungen. Für Sargbestattungen bieten wir Wahlgräber und Reihengräber an, letztere auch pflegefrei. Für Urnenbeisetzungen gibt es neben den klassischen Wahl- und Reihengräbern zahlreiche Beisetzungsmöglichkeiten, sowohl für die Eigenpflege als auch pflegefrei, mit namentlicher Kennung oder anonym.

Ganz gleich für welche Grabart Sie sich auch entscheiden, Sie sollten auf jeden Fall den Friedhof besichtigen und sich vor Ort von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten lassen. Ist ein Sterbefall erst einmal eingetreten, stehen die Hinterbliebenen oft ratlos vor der Vielzahl von Grabarten und treffen unüberlegt ihre Wahl, die nach erfolgter Beisetzung dann kaum noch zu ändern ist.

Nachfolgend sind die unterschiedlichen Grabarten aufgeführt, die auf den kommunalen Friedhöfen angeboten werden. Wir hoffen, dass diese Informationen bei der Entscheidung helfen können.

Individuelle Grabstätten für Särge

Individuelle Grabstätten für Särge

Wahlgrab

Wahlgräber können von den Angehörigen des Verstorbenen ausgewählt werden. Eine Wahlgrabstelle nimmt in der Regel einen Sarg auf, weitere Urnenbeisetzungen sind möglich.

Besonderheiten: Je nach gewünschtem Grabfeld kann beim Wahlgrab zwischen selbst anzulegenden Einfassungen oder seitens der Friedhofsverwaltung verlegten Trennplatten (Plattenwahlgrab) gewählt werden. Ein Teil der Wahlgräber auf alten Friedhöfen unterliegt aus historischen Gesichtspunkten besonderen Gestaltungsvorschriften. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 20 oder 30 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht wiedererworben werden auch ohne aktuelle Beisetzung. Wahlgräber stehen auf allen städtischen Friedhöfen zur Auswahl.

Mehrstellige Wahlgrabstätten

Sollen im Verlauf zwei oder mehr Sargbestattungen auf einer Grabstätte erfolgen, so empfiehlt sich der Kauf einer mehrstelligen Grabstätte als Doppel- oder Tiefengrab. Auf der Grabfläche können zusätzlich auch Urnen weiterer Verstorbener beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 30 Jahren. Bei einer weiteren Beisetzung (Sarg oder Urne) muss die verbleibende Nutzungszeit zur Wahrung der Ruhefrist auf 20 Jahre verlängert werden. Mehrstellige Wahlgrabstätten stehen auf allen städtischen Friedhöfen zur Auswahl. Meist handelt es sich um ein Doppelgrab bei dem beide Särge nebeneinander liegen. Auf bestimmten Friedhöfen ist in ausgewählten Bereichen die Anlage eines Tiefengrabes möglich. Dabei werden zwei Särge übereinander beigesetzt.

Reiheneinzelgrab

Reihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur ein Sarg bestattet werden kann. Die Beisetzung findet auf speziell dafür angelegten Grabfeldern statt.

Besonderheiten: Die Grabstätten besitzen keine Einfassung. Sie werden der Reihe nach vergeben und können nicht ausgewählt werden. Gärtnerische Pflege erfolgt individuell durch den Nutzer. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 20 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht wiedererworben werden; das Grab wird eingeebnet. Reiheneinzelgrabstätten stehen auf allen städtischen Friedhöfen zur Auswahl.

Individuelle Grabstätten für Urnen

Individuelle Grabstätten für Urnen

Reiheneinzelgrab

Urnenreihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur eine Urne beigesetzt werden kann. Die Beisetzung findet auf speziell dafür angelegten Grabfeldern statt.

Besonderheiten: Die Grabstätten für Urnenbeisetzung sind einheitlich mit Granitpflaster eingefasst. Sie können entweder gärtnerisch gestaltet oder komplett mit einer Grabplatte abgedeckt werden. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 20 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht wiedererworben werden; das Grab wird eingeebnet.

Kolumbarium

Auf dem Friedhof in Heerdt befindet sich ein Außenkolumbarium, auf dem Südfriedhof sowie dem Friedhof Itter jeweils ein Innenkolumbarium.

In einem Kolumbarium werden Urnen in oberirdisch errichteten Kammern beigesetzt. Bei diesen Kammern handelt es sich um Wahlgrabstätten. An jeder Urnenkammer können die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen sowie ein Gedenkspruch angebracht werden.

Besonderheiten: Damit eine Beisetzung im Kolumbarium stattfinden kann, ist eine Kremierung nötig. Die Urnenkammern werden als Wahlgrabstätten mit 30 Jahren Nutzungsrecht angeboten. Anschließend kann die Nutzungszeit verlängert werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Asche der Verstorbenen auf einem Ewigkeitsfeld beigesetzt.

Urnenstelen

Auf dem Nordfriedhof  und auf dem Friedhof Stoffeln gibt es Urnenstelen - ein pflegefreies Bestattungsangebot. Wie ein Hain prägen Stelen in unterschiedlicher Höhe das Erscheinungsbild des Ortes. Die Stelen sind aus schwarzem Granit und bieten Platz für je drei Urnen. Oben schließen die Stelen mit einem Kubus ab, in den sich eine Inschrift gravieren lässt. Am Fuß jeder Urnenstele ist Platz, um Grabbeigaben oder Blumenschmuck abzulegen. Die Urnenstelen stehen auf offenen Rasenflächen inmitten von altem Baumbestand.

Besonderheiten: Damit eine Beisetzung im Urnenstelenhain stattfinden kann, ist eine Kremierung nötig. Die Asche wird danach in eine Urne gefüllt und beigesetzt. Die Urnenstelen sind Wahlgrabstätten mit einem Nutzungsrecht von 30 Jahren, das nach Ablauf verlängert werden kann. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Asche der Verstorbenen auf einem Ewigkeitsfeld beigesetzt.

 

 

Wahlgrab für Urnen

Wahlgrab für Urnen

Wahlgrab

Sollten sich im Laufe der Zeit mehrere Angehörige für eine Urnenbeisetzung aussprechen, so empfiehlt sich ein Urnenwahlgrab. Es können Grabstätten für drei oder für maximal fünf Urnen ausgewählt werden. Die Lage kann gemeinsam mit der Friedhofsverwaltung ausgesucht werden.

Besonderheiten: Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei einer Grabstätte für 3 Urnen bei 20 Jahren, bei einer Grabstätte für 5 Urnen bei 30 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht wiedererworben werden. Werden nach der ersten weitere Urnen in das Grab beigesetzt, muss die Nutzungszeit so verlängert werden, dass die Ruhezeit des letzten Verstorbenen mindestens noch 20 Jahre beträgt. Wahlgrabstätten stehen auf allen städtischen Friedhöfen zur Auswahl.

Gemeinschaftsgrabstätten für Sarg und Urne

Gemeinschaftsgrabstätten für Sarg und Urne

Rasengrab

Rasengräber sind Sarg- oder Urnengrabstätten, deren genaue Grabstelle auf einem Rasenfeld nicht gekennzeichnet wird und auch nicht ausgesucht werden kann. Es besteht die Möglichkeit, den Namen der Verstorbenen auf zentral gelegenen Steinplatten eingravieren zu lassen. Einzelne Grabmale sind nicht möglich. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen.

Besonderheiten: Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Die Rasenflächen dürfen nicht betreten werden. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an zentralen Stellen abgelegt werden. Rasengrabstätten gibt es auf dem Nord- und Südfriedhof und auf den Friedhöfen Gerresheim, Heerdt, Itter und Stoffeln.

Baumfeld

Bei dieser Bestattungsform wird eine biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Diese Möglichkeit besteht auf den Friedhöfen Gerresheim, Angermund, Heerdt und Hassels. Als Wahlgrab kann die Begräbnisstelle für die Urne ausgesucht werden und es können auch mehrere Stellen gleichzeitig erworben werden.

Angehörige können bei der Beisetzung anwesend sein. Eine individuelle Grabgestaltung durch Grabmale oder Bepflanzung ist nicht möglich. Der Name der verstorbenen Person kann auf einem Granitstein im Pflasterstreifen entlang des Weges eingraviert werden.

Besonderheiten: Um die Herrichtung und Pflege der Grabanlage kümmert sich die Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur an einer zentralen Stelle abgelegt werden.

Anonymes Urnengrab

Bei der anonymen Urnengrabstätte handelt es sich um als Rasenfläche angelegte Grabstätten, die für die Dauer der Ruhefrist einer Urne bereitgestellt werden. Die Rasenfläche besitzt als Mittelpunkt ein zentrales Grabmal in Form einer unbeschrifteten Stele. Die Urne wird unter Ausschluss von Angehörigen oder sonstiger Personen beigesetzt. Die genaue Beisetzungsstelle wird nicht bekannt gegeben.

Besonderheiten: Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Grabschmuck (Blumen und kleine Gestecke) kann nur am zentralen Grabmal abgelegt werden. Eine anonyme Urnenbestattung ist nur auf dem Friedhof Stoffeln möglich. Die anonyme Urnenbestattung muss dem Willen des Verstorbenen entsprechen.

Aschebeisetzung ohne Urne

Aschebeisetzung ohne Urne

Aschevergrabung im Waldfeld

Die Asche wird im Waldboden eingebracht. Es erfolgt keinerlei Kennzeichnung.

Besonderheiten: Bei dieser Bestattungsform muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste Willenserklärung vorliegen. Angehörige können an der Beisetzung teilnehmen. Die Aschevergrabung im Wald ist nur auf dem Friedhof Gerresheim möglich.

Ascheverstreuung auf einem Rasenfeld

Auf dem Friedhof Stoffeln besteht die Möglichkeit die Asche des Verstorbenen auf einem modellierten Rasenfeld pietätvoll verstreuen zu lassen.

Besonderheiten: Bei dieser Bestattungsform muss eine zu Lebzeiten eigenhändig verfasste Willenserklärung vorliegen. Eine namentliche Darstellung, zum Beispiel auf einer Grabplatte oder einem Grabstein, ist auf dem Rasenfeld oder in dessen Umgebung nicht möglich.

Besondere Grabfelder

Besondere Grabfelder

Grabstätte für fehl- und totgeborene Kinder

Eine Arbeitsgemeinschaft der Hospizgruppe Gerresheim, der Bestatter, der Steinmetze, der Friedhöfsgärtner und der Friedhofsverwaltung hat auf dem Nordfriedhof ein Gräberfeld für fehl- und totgeborene Kinder hergerichtet. Auf Wunsch der Eltern (mindestens eines Elternteils) können die Kinder hier kostenlos beigesetzt werden.

Besonderheiten: Die Beisetzung der so verstorbenen Kinder erfolgt einmal im Quartal als Sammelbestattung. Auf dem Gräberfeld bietet eine Stele mittels auflegbarer Steinringe und kleiner Findlinge die Möglichkeit, eine individuelle Erinnerungsbotschaft zu hinterlassen.

Kontakt:
Ökumenische Hospizgruppe Gerresheim, Inge Müller, Telefon 0211.297059

Konfessionelle Grabfelder

Konfessionelle Grabfelder

Feld für muslimische Bestattungen

Die Grabstätten dieses Feldes auf dem Südfriedhof und dem Friedhof Itter sind gemäß des islamischen Bestattungsritus' nach Mekka ausgerichtet. Ausnahmesweise kann auch die Beisetzung ohne Sarg gestattet werden. Die Gestaltung der Grabstätten soll der Satzung entsprechen, aber auch spezifische Traditionen widerspiegeln können.

Feld für christlich-orthodoxe Bestattungen

Auf dem Friedhof Stoffeln ist für Angehörige der christlich-orthodoxen Glaubensrichtungen ein Feld mit einem Kreuz geweiht. Es können Wahlgrabstätten erworben werden. Beisetzungen erfolgen nach Abstimmung mit dem Verband der orthodoxen Glaubensgemeinschaften in Düsseldorf. Die Grabgestaltung erfolgt entsprechend der Friedhofssatzung.

Memoriam-Garten

Memoriam-Garten

Ein Garten der Erinnerung

Der erste Düsseldorfer Memoriam-Garten befindet sich auf dem Südfriedhof, Feld 46B. Die Anlage ist aufgeteilt in einen Garten der Erinnerung, einen Garten der Natur, einen Garten der Verbundenheit und einen Fluss des Lebens. Der Garten präsentiert sich mit blühenden Saisonpflanzen, Bodendeckern und Gehölzen. Die Natur zeigt sich dort in ihren schönsten Farben und Formen. Der Garten der Erinnerung wird von sieben Friedhofsgärtnern zusammen mit der Friedhofsgärtner Düsseldorf e.G. betreut.
Es werden acht verschiedene Bestattungsformen angeboten:

  • Sarg-Wahlgrab
  • Sarg-Wahlgrab premium
  • Sarg-Reihengrab
  • Urnen-Wahlgrab
  • Urnen-Wahlgrab im Partnerfeld
  • Urnen-Gemeinschaftsgrab
  • Urnen-Reihengrab
  • Urnen-Reihengrab am Baum

Zu dem Kauf einer Grabstätte ist ein Dauergrabpflegevertrag zu einem festen Preis über die Nutzungszeit der jeweiligen Grabstätte abzuschließen. Die Gelder der Dauergrabpflege werden von der Friedhofsgärtner Düsseldorf eG verwaltet.

Kontakt:
Friedhofsgärtner Düsseldorf eG Telefon 0211 - 439904

Parkwahlgrab

Parkwahlgrab

Parkwahlgräber werden in einer naturnah gestalteten Fläche angelegt, die mit Stauden, Gräsern und kleinen Bäumen parkähnlich bepflanzt ist. Natürlich anmutende Grabsteine aus unbearbeiteten Basaltlava-Stelen, die mit einer Inschrift versehen werden können, ergänzen die Gestaltung. In Düsseldorf stehen Parkwahlgräber auf dem Nordfriedhof zur Verfügung.

Besonderheiten: Um die Pflege der Anlage kümmert sich die Friedhofsverwaltung. Auf dem Grab steht eine kleine Fläche zur Ablage von Blumen oder Grabschmuck zur Verfügung. Die Parkwahlgräber werden mit einer Nutzungszeit von 20 Jahren angeboten und können auf Wunsch verlängert werden. In jeder Wahlgrabstätte können je Stelle ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden.