Individuelle Grabstätten für Urnen
Individuelle Grabstätten für Urnen
Reiheneinzelgrab
Urnenreihengräber sind in Reihen angelegte Einzelgrabstätten, in denen jeweils nur eine Urne beigesetzt werden kann. Die Beisetzung findet auf speziell dafür angelegten Grabfeldern statt.
Besonderheiten: Die Grabstätten für Urnenbeisetzung sind einheitlich mit Granitpflaster eingefasst. Sie können entweder gärtnerisch gestaltet oder komplett mit einer Grabplatte abgedeckt werden. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 20 Jahren. Nach Ablauf kann das Nutzungsrecht nicht wiedererworben werden; das Grab wird eingeebnet.
Kolumbarium
Auf dem Friedhof in Heerdt befindet sich ein Außenkolumbarium, auf dem Südfriedhof sowie dem Friedhof Itter jeweils ein Innenkolumbarium.
In einem Kolumbarium werden Urnen in oberirdisch errichteten Kammern beigesetzt. Bei diesen Kammern handelt es sich um Wahlgrabstätten. An jeder Urnenkammer können die Namen und Lebensdaten der Verstorbenen sowie ein Gedenkspruch angebracht werden.
Besonderheiten: Damit eine Beisetzung im Kolumbarium stattfinden kann, ist eine Kremierung nötig. Die Urnenkammern werden als Wahlgrabstätten mit 30 Jahren Nutzungsrecht angeboten. Anschließend kann die Nutzungszeit verlängert werden. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Asche der Verstorbenen auf einem Ewigkeitsfeld beigesetzt.
Urnenstelen
Auf dem Nordfriedhof und auf dem Friedhof Stoffeln gibt es Urnenstelen - ein pflegefreies Bestattungsangebot. Wie ein Hain prägen Stelen in unterschiedlicher Höhe das Erscheinungsbild des Ortes. Die Stelen sind aus schwarzem Granit und bieten Platz für je drei Urnen. Oben schließen die Stelen mit einem Kubus ab, in den sich eine Inschrift gravieren lässt. Am Fuß jeder Urnenstele ist Platz, um Grabbeigaben oder Blumenschmuck abzulegen. Die Urnenstelen stehen auf offenen Rasenflächen inmitten von altem Baumbestand.
Besonderheiten: Damit eine Beisetzung im Urnenstelenhain stattfinden kann, ist eine Kremierung nötig. Die Asche wird danach in eine Urne gefüllt und beigesetzt. Die Urnenstelen sind Wahlgrabstätten mit einem Nutzungsrecht von 30 Jahren, das nach Ablauf verlängert werden kann. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird die Asche der Verstorbenen auf einem Ewigkeitsfeld beigesetzt.