Grünordnung auf drei Ebenen

Grünordnung auf drei Ebenen

Abgestimmt auf die städtebauliche Planung – von der Flächennutzungsplanung für die Gesamtstadt über die Rahmenplanung für einen zusammenhängenden Bereich der Stadt bis zum B-Plan für ein überschaubares Quartier – ist auch die Grünordnungsplanung auf drei Ebenen angesiedelt.

Sie hat dabei jeweils den Charakter eines Fachgutachtens, das als "Abwägungsmaterial" in den Prozess der Stadtplanung einfließt, aber keine eigene Rechtskraft erlangt.

Ebenen der Grünordnungsplanung

Ebene Städtebauliche
Planung
Grün-
ordnung
Stadt FNP GOP I
Stadtbezirk, Stadtteil Städtebaul. Rahmenplan GOP II
Quartier B-Plan GOP III

Auf Ebene des Flächennutzungsplans (FNP) - und damit für die gesamte Stadt, können die Aussagen des GOP I in Festsetzungen des FNP münden, die dann behördenverbindlich werden und als Richtlinie für die nachgeordneten Planungen gelten. Der GOP I wurde in den 80er Jahren in Zusammenhang mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans erstellt und mit Stand 1991 veröffentlicht. Wesentlicher Bestandteil ist die digital erfasste und ständig fortgeschriebene Freiflächenkarte, die alle vorhandenen und geplanten Grünflächen entsprechend ihrer Funktion darstellt.

Die Ebene des Rahmenplans GOP II hat als "informelles Planungsinstrument" keine Rechtsverbindlichkeit, dient jedoch als fachliche Orientierung für die nachgeordnete Ebene des Bebauungsplans. Der GOP II wurde bisher für folgende Stadtbezirke aufgestellt:

Stadtbezirke GOP II

Stadtbezirke GOP II

Stadtbezirk GOPII Download Karte Weitere Informationen
1 2010 PDF-Datei Bericht
2 2002 PDF-Datei Bericht
3 1996 PDF-Datei  
4 2005 PDF-Datei textliche Zusammenfassung
5 1998, wird neu aufgestellt PDF-Datei  
6 in Bearbeitung    
7 2008 PDF-Datei Bericht
8 2021 PDF-Datei  
9 wird neu aufgestellt    
10 in Bearbeitung    

Teilrahmenpläne wurden jeweils in Verbindung mit städtebaulichen Rahmenplänen erstellt – Oberbilk/Flingern 1998, Gerresheim-Süd 1999, Himmelgeist-Itter 1999, Rath 2000, Golzheim-Nord 2001.

Der GOP III ist auf der Ebene des Bebauungsplanes angesiedelt, der als städtische Satzung allgemeinverbindlich wird. Die Aussagen des GOP III können hier als Festsetzung – z.B. bestimmter Pflanz- oder Sicherungsmaßnahmen einfließen und damit ebenfalls geltendes Recht werden.Der GOP III wird – eingebettet in das Verfahren zur Umweltprüfung im Prinzip zu jedem Bebauungsplan erstellt, wobei die Bearbeitungstiefe vom Umfang der städtebaulichen Planung abhängt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Herauskristallisieren von Festsetzungen, d.h. denjenigen Aussagen, die durch Aufnahme in den Bebauungsplan Rechtskraft erlangen sollen (Pflanzbindungen und -gebote, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen etc.).