Teilrahmenpläne wurden jeweils in Verbindung mit städtebaulichen Rahmenplänen erstellt – Oberbilk/Flingern 1998, Gerresheim-Süd 1999, Himmelgeist-Itter 1999, Rath 2000, Golzheim-Nord 2001.
Der GOP III ist auf der Ebene des Bebauungsplanes angesiedelt, der als städtische Satzung allgemeinverbindlich wird. Die Aussagen des GOP III können hier als Festsetzung – z.B. bestimmter Pflanz- oder Sicherungsmaßnahmen einfließen und damit ebenfalls geltendes Recht werden.Der GOP III wird – eingebettet in das Verfahren zur Umweltprüfung im Prinzip zu jedem Bebauungsplan erstellt, wobei die Bearbeitungstiefe vom Umfang der städtebaulichen Planung abhängt. Der Schwerpunkt liegt auf dem Herauskristallisieren von Festsetzungen, d.h. denjenigen Aussagen, die durch Aufnahme in den Bebauungsplan Rechtskraft erlangen sollen (Pflanzbindungen und -gebote, Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen etc.).