Inhalt der Grünordnungspläne
Inhalt der Grünordnungspläne
Die Grünordnungspläne behandeln die Themen Arten- und Biotopschutz, Erholen und Spielen sowie die gestalterische Wirkung des Grüns.
Ausgangspunkt des Themas Arten- und Biotopschutz ist eine Kartierung und Bewertung der Lebensräume (Biotopkartierung). Sie dient als Grundlage für die Definition eines Biotopverbundsystems, eines Systems vernetzter Biotope, das die Wanderung von Tier- und Pflanzenarten ermöglichen und somit deren Überleben sicherstellen soll.
Die Untersuchung der Erholungsfunktion der Freiflächen setzt bei einer Erhebung der privat, gemeinschaftlich oder öffentlich genutzten Freiräume an. Über eine Bewertung anhand von Richtwerten werden Zielaussagen getroffen, z.B. hinsichtlich der Notwendigkeit neuer Grünflächen, der Vernetzung über Rad- und Wanderwege und vieles mehr.
Zur Beurteilung der Spielraumversorgung wird die Zahl der Einwohner im Einzugsbereich von - barrierefrei erreichbaren - Spielplätzen deren Fläche zugeordnet und diese Zahl anhand spezieller Richtwerte beurteilt. In der Folge werden Ziele definiert, etwa die Schaffung neuer Spielplätze, die Aufwertung vorhandener oder die Öffnung von Schulhöfen.
Die stadtgestalterische Funktion des Grüns läßt sich bestimmen durch Kartierung und Bewertung des Straßenbaumbestandes, prägender Gehölzbestände in privaten und öffentlichen Gärten, naturhistorischer Strukturen wie Gewässer, Geländemulden etc, kulturhistorischer Elemente wie denkmalgeschützte Anlagen etc. Hier werden Stadträume typisiert und die wesentlichen Gestaltungselemente herausgearbeitet, die zur Wahrung der Identität bei der weiteren städtebaulichen Entwicklung zu schützen bzw. ebenfalls zu entwickeln sind.
Für alle vier Belange werden separate Bestandserhebungen und -bewertungen durchgeführt sowie Entwicklungsziele definiert. In der Synthese- oder Entwicklungskarte werden sie untereinander abgestimmt und zusammengefasst.