4. Landschaftsplanänderung
4. Landschaftsplanänderung
Veranlassung für die 4. Landschaftsplanänderung
Mit der Vorlage Nr. 70/22/2018 wurde auf Grundlage des Handlungs- und Finanzierungskonzeptes nach Beteiligung der Fach-Ausschüsse am 13. Dezember 2018 vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Fortschreibung des Landschaftsplanes beschlossen. Inhalt dieses Konzeptes ist die Weiterentwicklung des Landschaftsplanes als Service- und Dienstleistungsplan. So bildet der Landschaftsplan ein querschnittsorientiertes Planungsinstrument und greift dabei unterschiedliche gesamtstädtische Konzepte und Fachplanungen, wie beispielsweise das „Raumwerk D“, das Klimaanpassungskonzept oder die Bodenfunktionskarte auf.
Mit dem Ratsbeschluss soll das Handlungskonzept in zwei Schritten umgesetzt werden. In einem ersten Schritt werden die planungsrelevanten Daten digital aufbereitet. In einem sich daran anschließenden zweiten Handlungsschritt erfolgt bezogen auf vier definierte Teilräume die inhaltliche Fortschreibung. Die Definition dieser Teilräume greift die Systematik des Grünordnungsrahmenplanes GOP I auf. Der erste Handlungsschritt wird mit der 4. Änderung des Landschaftsplanes umgesetzt.
Inhalt der 4. Landschaftsplanänderung
Maßgeblicher Bestandteil der Änderung ist die graphische Aufbereitung des Planwerks. Hierbei wurden jedoch keine inhaltlich-fachliche Änderungen vorgenommen, sondern einzig die bereits beschriebenen vermessungstechnischen Ungenauigkeiten berichtigt. Eine Neuausweisung von Schutzgebieten oder eine deutliche Veränderung des Geltungsbereiches ist nicht erfolgt. Neben dem Planwerk wurde auch der allgemeine Teil des Textwerkes überarbeitet.
Infolge der digitalen Überarbeitung kommt es aufgrund der Anpassung der Grenzlinien an das oben beschriebene neue Koordinatensystem an manchen Stellen zu geringfügigen Verschiebungen der Schutzgebietsgrenzen und der Grenzen des Geltungsbereiches. Die Grenzen orientieren sich in der Regel an den Flurstücks- und Katastergrenzen, damit eindeutig nachvollziehbar ist, welche Grundstücke betroffen sind.
Mit der 4. Änderung des Landschaftsplanes werden die rechtskräftige 1. Änderung (Ausweisung von FFH-Gebieten) und 2. Änderung (Ausweisung des Naturschutzgebietes Elbsee) in das Gesamtwerk integriert. Daneben werden die Schutzgebietsverordnungen der Bezirksregierung Düsseldorf in den Landschaftsplan übernommen. Einzig die Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet „Himmelgeister Rheinbogen“ bleibt von der 4. Landschaftsplanänderung unberührt, da sich im Himmelgeister Rheinbogen zurzeit ein Deichbauvorhaben im Planfeststellungsverfahren befindet.
Wesentlich für die 4. Landschaftsplanänderung ist auch die Einführung einer neuen Systematik. Mit dieser wird der Landschaftsplan in 4 Teilräume aufgeteilt und die fortlaufende Nummerierung den 4 Teilräumen zugeordnet.
Die grundlegenden Änderungen im Einzelnen:
- Die Grenzen der graphischen Festsetzungen des Landschaftsplanes und des Geltungsbereiches werden vermessungstechnisch eindeutig auf die Flurstücks- und Katastergrenzen berichtigt.
- Die graphische Darstellung wird um die erfolgten baurechtlichen Entscheidungen in der Beurteilung des Innenbereiches (vgl. § 34 Baugesetzbuch (BauGB)) berichtigt.
- Rechtskräftige Bebauungspläne werden aus den Grenzen des Geltungsbereiches und der Schutzfestsetzungen herausgenommen. (Die Aussagen des rechtkräftigen Flächennutzungsplanes mit der Darstellung von Wohnbauflächen bleiben bestehen und sind im Entwicklungsziel 6 „Befristete Erhaltung der Landschaft bis zur Realisierung der Ziele Bauleitplanung“ dargestellt.)
- Die aktuellen rechtlichen Grundlagen werden angepasst.
- Die neue Systematik des Landschaftsplanes wird dargestellt.
- Die 1. und 2. Landschaftsplanänderungen werden eingepflegt.
- Die von der Bezirksregierung per Ordnungsverfügung festgesetzten Schutzgebietsverordnungen (exklusiv des Naturschutzgebietes „Himmelgeister Rheinbogen“) werden in den Landschaftsplan übernommen.
- Die nachrichtlichen Übernahmepflichten aus dem Regionalplan werden, sofern diese den Festsetzungen des zurzeit rechtkräftigen Landschaftsplanes entsprechen, übernommen. Dies sind beispielsweise die Biotopverbundflächen.
- Die gesetzlich geschützten Alleen aus dem Alleenkataster NRW werden nachrichtlich im Planwerk dargestellt.
Verfahrensablauf der 4. Landschaftsplanänderung
Die Änderung des Landschaftsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW, da die Grundzüge der Planung vom Änderungsgegenstand nicht betroffen sind. Wie bereits erläutert, findet keine inhaltlich-fachliche Überarbeitung des Landschaftsplanes statt, sondern in erster Linie eine Überarbeitung von graphischen und textlichen Ungenauigkeiten. Der Landschaftsplan wird jedoch zum ersten Mal als Gesamtwerk überarbeitet. Die Durchführung des vereinfachten Verfahrens bedeutet, dass auf die sonst übliche frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (vgl. §§ 15 bis 17 LNatSchG NRW) verzichtet wird.
Nach dem LNatSchG NRW ist jedoch den Eigentümern betroffener Grundstücke und den von der Änderung betroffener Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Daher startet das Verfahren mit der Beteiligung der Öffentlichen Auslegung nach § 17 LNatSchG NRW.
Öffentliche Auslegung
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 die Offenlage der 4. Landschaftsplanänderung beschlossen (Vorlage-Nr. AÖE/009/2020). Die Offenlage fand in der Zeit vom 06. Juli bis 24. August 2020 statt. Die Unterlagen lagen im Garten-, Friedhofs- und Forstamt öffentlich aus und wurden im Internet online zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange über die Offenlage unterrichtet.
Im Ergebnis dieser Beteiligung wurden keine Bedenken gegen die Landschaftsplanänderung vorgetragen. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Entwurf sind verwaltungsseitig aufgearbeitet und einer sachgerechten Abwägung unterzogen worden. Diese ist in der folgenden tabellarischen Übersicht nachvollziehbar dokumentiert.
Eine Neuerung ist aus einer Anregung der Offenlage entstanden. Die Biotopvernetzung und die gesetzlich geschützten Biotope werden in einer nachrichtlichen Karte nun dargestellt. Das bedeutet, dass das Satzungsexemplar des Landschaftsplanes neben der Festsetzungs- und Entwicklungskarte nun auch eine Hinweiskarte enthält.
Satzungsbeschluss
Mit der Vorlage Nr. AÖE/033/2020 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf am 30. November 2020 gemäß § 60 Abs.2 der Gemeindeordnng für das Land Nordrhein-Westfalen die Satzung der 4. Änderung des Landshaftsplanes beschlossen.
Inkrafttreten der Satzung des Landschaftsplanes
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt 51/52, 75. Jahrgang wurde der Landschaftsplan am 19.12.2020 rechtkräftig.