Das Landschaftsplanänderungsverfahren - formales Verfahren und öffentliche Beteilgung
Das Landschaftsplanänderungsverfahren - formales Verfahren und öffentliche Beteilgung
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung, Änderung oder Neuaufstellung eines Landschaftsplanes ist wichtig für seinen Erfolg. Neue, bürgernahe Ideen können in das Verfahren eingebracht werden. Das wirkt sich positiv auf die Qualität des Planes und damit auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger aus, die im Planungsraum wohnen oder sich dort erholen.
Ein Landschaftsplanverfahren gliedert sich in 3 Schritte, den Vorentwurf, die frühzeitige Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung. Innerhalb dieser Schritte haben Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, sich über die Planungen zu informieren und sich daran zu beteiligen. Parallel dazu entscheidet die Politik über die Aufstellung, die Offenlage und über die Satzung des Landschaftsplanes.
Im Vorentwurf wird die Leitidee für den Landschaftsplan erarbeitet. Es werden dafür Informationen zum aktuellen Zustand von Natur und Landschaft, zur Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie zum Landschaftsbild, zu Entwicklungspotentialen und zu Problemen und Konflikten mit anderen Flächennutzungen zusammengetragen. Diese Informationen werden bewertet und in einer ersten Planungsidee dargestellt.
Die Politik, also der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, fasst auf Grundlage des Vorentwurfes und unter Beteiligung der Fachausschüsse dann den Aufstellungsbeschluss. Der Aufstellungsbeschluss wird zumeist mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst. Begleitet wird dieser Schritt mit umfangreichen Informationen der Öffentlichkeit und der Bürgerinnen und Bürger. Alle Anregungen, die aus dem Beteiligungsschritt eingegangen sind werden durch die untere Naturschutzbehörde gewertet und fließen in die Planung ein.
Mit diesen Ergebnissen wird der Entwurf des Landschaftsplanes erarbeitet. Der Entwurf wird erneut dem Rat und den Ausschüssen vorgelegt und mit dem Offenlagebeschluss abgeschlossen. Dies ist ein wichtiger Schritt, denn mit der Offenlage des Plan- und Textwerkes wird die Satzung vorbereitet. Innerhalb der öffentlichen Auslegung hat die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit Anregungen vorzutragen.
Abschließend wird der Plan mit einer weiteren Beteiligung der Politik als Satzung beschlossen. Dabei werden die vorab geprüften Bedenken und Anregungen aus der Offenlegung beschieden.
Damit der nun geänderte Plan rechtskräftig werden kann wird den Landschaftsplan der höheren Naturschutzbehörde bei der zuständigen Bezirksregierung angezeigt. Für rechtliche Bedenken bleiben drei Monate Zeit, danach tritt der Landschaftsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung durch den Träger der Landschaftsplanung in Kraft.