Besonders schön, alt oder sehr selten müssen sie sein oder eine besondere Bedeutung für den Landschaftsraum haben - dann kann der Baum zu einem Naturdenkmal erklärt werden.
Die rechtliche Grundlage zum Ausweisen von Naturdenkmalen gibt das Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen. In § 22 Landschaftsgesetz NW sind sie definiert als "Einzelschöpfungen der Natur, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder erdgeschichtlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist."
Die Mitarbeiter der Landschaftspflegestation Hexhof betreuen die Naturdenkmale in Düsseldorf auch wenn sie sich im Privatbesitz befinden. Um die Bäume in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten, werden sie kontrolliert und wenn nötig im Rahmen der nötigen Maßnahmen gepflegt.