Landschaft und Naturschutz - Artenschutz

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen, die EG-Verordnungen und die nationalen Naturschutzgesetze wurden zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten erlassen. 

Der Schutz gilt nicht nur für lebende und tote Exemplare, sondern auch für ihre Entwicklungsformen sowie für Produkte, die aus Exemplaren geschützter Arten hergestellt sind zum Beispiel Elfenbeinschnitzereien, Korallenschmuck, Lederwaren aus Reptilleder, Möbel aus exotischen Hölzern wie Rio-Palisander, Ozelotpelze und vieles mehr.

Des Weiteren sind auch Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten sowie Lebensräume unter Schutz gestellt.

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird von der Unteren Naturschutzbehörde kontrolliert.

  • Garten-, Friedhofs- und Forstamt
    Untere Naturschutzbehörde
    Kaiserswerther Str. 390
    40474 Düsseldorf

  • Telefon:
    0211 - 8926806
    Fax: 0211 - 8939058

    E-Mail
  • U 78, U 79, Buslinie 722
    Haltestelle: Nordpark/Aquazoo

    Fahrplanauskunft
  • Öffnungszeiten:
    nach Vereinbarung