Je nach Lage, Art und Größe bedarf das Errichten oder Ändern von baulichen Anlagen/Baukörpern, die Versiegelung/Befestigung von Flächen und auch das Errichten oder Ändern von Zäunen etc. in der Landschaft ("baulicher Außenbereich") – nicht nur einer Baugenehmigung, sondern auch einer landschaftsrechtlichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Dies gilt auch bei nicht baugenehmigungspflichtigen Bauwerken.
- Baugenehmigung: weitere Informationen zum Baurecht finden sich im Baulexikon
- Errichten baulicher Anlagen im Außenbereich: Einholen einer Genehmigung nach § 17 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz
- Errichten baulicher Anlagen im Landschaftsschutzgebiet/ Naturschutzgebiet: Zusätzlich Einholen einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 75 Landesnaturschutzgesetz oder Ausnahmegenehmigung von den Verboten des Landschaftsplanes der Stadt Düsseldorf