Raus in die Natur. Mit dem Hund in Düsseldorf

Faltblatt "Raus in die Natur. Mit dem Hund in Düsseldorf"

Raus in die Natur. Mit dem Hund in Düsseldorf

Ihr Hund ist mehr als nur ein Haustier. Er ist treuer Begleiter, bester Freund und Teil der Familie. Sie verbringen viel Zeit zusammen, gehen spazieren, geben dem Tier den nötigen Auslauf – gern auch in der Natur. Doch wo können Sie Ihren Hund frei laufen lassen? und wie verhalten Sie sich draußen richtig mit ihm? Erfahren Sie, was es in Düsseldorf mit dem Hund in der Natur zu beachten gilt.

Hier darf der Hund frei laufen

Hier darf der Hund frei laufen

  • Wälder

Auf den Wegen im Wald (außerhalb von Naturschutzgebieten) darf der Hund frei laufen, wenn der Einfluss der Hundehalterin oder des Hundehalters gewährleistet ist. Hunde, die nicht gehorchen oder ihrem Jagdtrieb folgen, müssen angeleint bleiben.

  • Landschaftsschutzgebiete

In den Düsseldorfer Landschaftsschutzgebieten können sich Hunde frei bewegen, es sei denn, es handelt sich dabei zugleich um Park-, Garten- oder Grünanlagen wie zum Beispiel im Rheinpark oder im Schlosspark Garath.

  • Ausnahmen bei öffentlichen Grünflächen

Düsseldorf hat mehr als 30 Hundeauslaufflächen sowie mehrere Hundefreilaufflächen. Frei laufen dürfen Hunde auch auf dem Wiesenstreifen am Südrand des Schlossparks Benrath.

Hier gilt die Anleinpflicht

Hier gilt die Anleinpflicht

  • Naturschutzgebiete

In den Naturschutzgebieten sind alle Hunde anzuleinen. Es gilt ein striktes Wegegebot. Bleiben Sie mit Ihrem Hund auf den Wegen.

  • Öffentliche Grünflächen

In den Düsseldorfer Park-, Garten- und Grünanlagen sind alle Hunde an der Leine zu führen.

  • "Gefährliche Hunde"

Rassen, die im Landeshundegesetz als „gefährliche Hunde“ oder als „Hunde besonderer Rassen“ eingestuft sind, müssen grundsätzlich angeleint werden.

Das gute Miteinander

Das gute Miteinander

Bitte begegnen Sie Anderen in der Landschaft mit Rücksicht und vermeiden Sie Konflikte. Manche Menschen fürchten sich vor Hunden oder möchten nicht von ihnen angesprungen werden. Wenn Sie das bemerken, halten Sie Ihren Hund bitte kurz fest oder nehmen ihn an die Leine. Beseitigen Sie seine Hinterlassenschaften beim Spazierengehen.

Landwirtschaft

Landwirtschaft

Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen nicht betreten werden. Das gilt auch für Treckerspuren auf Ackern und Wiesen.
Bitte halten Sie Ihren Hund fern von Flächen mit Weidetieren. Sie könnten aufgeschreckt oder von Ihrem Hund angegriffen werden oder sich beim Versuch zu flüchten, verletzen. Außerdem kann vom Hund verkotetes Heu von Weidetieren nicht gefressen werden und tödlich sein.

Wild

Wild

Lassen Sie dem Wild seinen natürlichen Schutzraum. Schnell fühlen sich die Tiere von Hunden gehetzt, geraten in Panik und können sich auf der Flucht verletzen. Hundebisse können für Wild tödlich enden. Achten Sie besonders auf von Ricken abgelegte Kitze: Sie flüchten nicht, sondern bleiben liegen, wenn sich ein Hund nähert. Schon wenn der Hund sie nur beschnüffelt oder anstupst, besteht die Gefahr, dass das Kitz von der Ricke nicht mehr angenommen wird, weil es den Hundegeruch angenommen hat.

Artenschutz

Artenschutz

Ob Feldlerche, Wiesenpieper, Kiebitz, Rebhuhn oder Fasan: bodenbrütende Vogelarten sind selten geworden und schützenswert. Wie andere wildlebende Tiere flüchten sie, sobald ein bestimmter Abstand zu ihnen unterschritten wird. Hunde, die in Äckern und Wiesen stöbern, können Gelege und Jungvögel fressen und den Lebensraum seltener Arten stören. Bitte achten Sie darauf, den Tieren genügend Rückzugsräume zu lassen.

Der richtige Weg

Der richtige Weg

Halten Sie sich mit Ihrem Hund grundsätzlich auf den freigegebenen Wegen auf. So schützen Sie die Natur und wildlebende Tiere.
Es gibt Wege, die weder mit noch ohne Hund begangen werden dürfen. Sie sind entsprechend gekennzeichnet.