Hier darf der Hund frei laufen
Hier darf der Hund frei laufen
Auf den Wegen im Wald (außerhalb von Naturschutzgebieten) darf der Hund frei laufen, wenn der Einfluss der Hundehalterin oder des Hundehalters gewährleistet ist. Hunde, die nicht gehorchen oder ihrem Jagdtrieb folgen, müssen angeleint bleiben.
In den Düsseldorfer Landschaftsschutzgebieten können sich Hunde frei bewegen, es sei denn, es handelt sich dabei zugleich um Park-, Garten- oder Grünanlagen wie zum Beispiel im Rheinpark oder im Schlosspark Garath.
- Ausnahmen bei öffentlichen Grünflächen
Düsseldorf hat mehr als 30 Hundeauslaufflächen sowie mehrere Hundefreilaufflächen. Frei laufen dürfen Hunde auch auf dem Wiesenstreifen am Südrand des Schlossparks Benrath.