XPlanung
| Bauleitplanung
So ermöglicht die XPlanung u. a. eine kartografische Darstellung des Planungsrechts für die Öffentlichkeit und Behörden. Aus dem Dateiformat ergibt sich auch die Möglichkeit zu einer Flächen- und Massenermittlung, um für große Planungsräume oder einzelne Grundstücke z. B. Bauflächenreserven, Festsetzungsinhalte sowie Flächeninanspruchnahmen zu ermitteln.
Der Datenaustauschstandard XPlanung wurde vom IT-Planungsrat, einem 17-köpfigen Gremium aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und der Länder, am 05.10.2017 verbindlich beschlossen. Für Nordrhein-Westfalen regelt dabei § 20 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen - EGovG NRW i. d. F. v. 08.07.2016) die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Standardisierungsbeschlüsse des IT-Planungsrates.