Nördlich Gerresheimer Landstraße
Anlass
Die ehemals als Zentrallager und Logistikstandort genutzte Fläche wurde nicht mehr für die gewerbliche Nutzung benötigt. Sie wird entsprechend der hohen Nachfrage nach Wohnbauflächen im Düsseldorfer Stadtgebiet zu einem Wohnquartier umgenutzt und entwickelt.
Plangebiet
Das ca. 10,4 ha große Plangebiet liegt am östlichen Rand Unterbachs an der Stadtgrenze Düsseldorfs zur Stadt Erkrath (Kreis Mettmann).
Es wird umschlossen von der Gerresheimer Landstraße, der Erkrather Straße, dem Weg „Im Hochfeld“ und etwa der Brorstraße.
Qualitätssicherndes Verfahren
Die Planung umfasst die Errichtung von Geschosswohnungsbau sowie Einfamilienhäusern. Zur Findung einer guten städtebaulichen und freiraumplanerischen Lösung für die Entwicklung der Wohnbebauung hat der Flächeneigentümer und Investor in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ein Gutachterverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Hierzu wurden fünf Planungsbüros zur Erarbeitung von Entwürfen eingeladen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt haben ihre Anregungen und Hinweise im Rahmen von drei Öffentlichkeitsveranstaltungen intensiv eingebracht. Zum Abschluss des Verfahrens hat eine Jury den für die Entwicklung des Standorts am besten geeigneten Entwurf ausgewählt. Dieser Entwurf bildete die Grundlage für das Bebauungsplanverfahren, mit dem die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung des neuen Wohnquartiers geschaffen wird.
Der Entwurf für das neue Wohngebiet knüpft an die bestehenden städtebaulichen Strukturen Unterbachs an und bietet ein robustes und gleichzeitig flexibles Grundgerüst, um unterschiedliche Bautypologien, Wohnformen und Architekturen zu realisieren.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan Nr. 08/002 Nördlich Gerresheimer Landstraße wurde im Normalverfahren aufgestellt. Parallel dazu wurde die Darstellung im Flächennutzungsplan angepasst. Der Bebauungsplan wurde am 28.12.2019 bekannt gemacht. Die Realisierung der Planung ist bereits weit fortgeschritten.
Im Jahr 2020 wurde ein Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan eingereicht. Auf dieser Grundlage hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen den Bebauungsplan überprüft und ihn für unwirksam erklärt. Die Stadt Düsseldorf hat ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchgeführt, um die Fehler zu beheben. Mit Bekanntmachung am 27.05.2023 ist der Bebauungsplan in geänderter Fassung rückwirkend zum 28.12.2019 in Kraft getreten. Die Umsetzung der Entwicklungsziele ist somit gesichert.
Entlang der Gerresheimer Landstraße entsteht eine Bebauung mit Kindertagesstätte, Wohn- und Mischnutzung. Im Anschluss daran entwickelt sich streifenförmig die weitere Wohnbebauung mit Geschosswohnungsbau und Reihenhäusern. Zum nördlich angrenzenden Landschaftsraum öffnen sich die geschlossenen Gebäuderiegel zu einer Reihe mit freistehenden Einfamilien- und Doppelhäusern und bilden damit zugleich einen Übergang in die Landschaft.
Realisierung
Anfang des Jahres 2020 sind die Bauarbeiten zur Realisierung des Neubauquartiers „Wohnen im Hochfeld“ gestartet. Seitdem sind Wohnungen im Geschosswohnungsbau (sowohl frei finanzierte Eigentums- und Mietwohnungen als auch preisgedämpfte und öffentlich geförderte Mietwohnungen) Reihenhäuser, eine Kindertagesstätte und einige Gewerbeflächen entstanden. In einem letzten Bauabschnitt komplettieren Einfamilien- und Doppelhäuser das Quartier. Eine extensive Dachbegrünung ist auf allen Gebäuden vorgesehen.