Rheinkilometer 740
Anlass
Das Heerdter Krankenhaus verfügt mit seiner besonderen Lage am Rheinufer über eine lange Tradition im Stadtteil Heerdt. Vor dem Hintergrund der Umstrukturierungen des Gesundheitswesens strebte das privatbetriebene Dominikus Krankenhaus eine grundlegende Modernisierung an. Diese Modernisierungspläne sahen vor, sich ausschließlich auf die Bestandsgebäude im südwestlichen Grundstücksteil zu konzentrieren. Das Hauptgebäude des Krankenhauses und die Nebengebäude sollten dabei planungsrechtlich gesichert und in die neue Planung integriert werden. Durch den Abriss der nicht mehr benötigten Nebengebäude im westlichen Grundstücksteil und der Auflösung des Besucherparkplatzes wurde die Fläche zwischen der Pariser Straße und der Rheinallee für eine neue städtebauliche Entwicklung geöffnet.
Neben der Sicherung und Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes sollte durch die Planung insbesondere die Entwicklung neuer, qualitätvoller Wohnbebauung ermöglicht werden. Die Neuplanung sollte Flächen für eine Nutzung schaffen, die dem Potenzial und der besonderen Lage unmittelbar am Uferbereich des Rheins gerecht wird. Das Hauptgebäude des Krankenhauses, die Ambulanz und die Kapelle sollten dabei planungsrechtlich berücksichtigt werden
Plangebiet
Das Plangebiet befindet sich im östlichen Bereich des Stadtteils Heerdt in unmittelbarer Nähe zum Rheinufer zwischen der "Pariser Straße", der Straße "Am Heerdter Krankenhaus", der "Rheinallee" und der "Kribbenstraße" - jeweils einschließlich der Verkehrsflächen. Es umfasst eine Fläche von ca. 6,7 ha.
Das Areal ist über die Haltestelle "Dominikus-Krankenhaus" der U 75 und über die Buslinien 833 und 863 gut an das ÖPNV-Netz angeschlossen. In Höhe des Haupteingangs des Krankenhauses befindet sich die Bushaltestelle der Linie 833. Die Anbindung an den örtlichen und überörtlichen Verkehr erfolgt über die Pariser Straße und im weiteren über den Heerdter Lohweg.
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 5077/18 von 1932 und des Fluchtlinienplanes Nr. 5077/35 von 1954. Diese Pläne gelten als sogenannte "einfache Bebauungspläne". Vor diesem Hintergrund wurde die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes erforderlich, da das entwickelte, städtebauliche Konzept auf der Basis des bislang bestehenden Baurechtes nicht umgesetzt werden konnte. Im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Düsseldorf war das Plangebiet als "Fläche für den Gemeinbedarf - gesundheitlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen" ausgewiesen, so dass auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wurde.
Dabei ergab sich die einmalige städtebauliche Möglichkeit, die seinerzeit einzige, größere linksrheinische Fläche in unmittelbarer Rheinnähe in einem neuen, städtebaulichen Kontext baulich zu entwickeln.
Qualitätssicherndes Verfahren I
Zur Auswahl einer geeigneten Konzeption für die Entwicklung des Standortes wurde im Jahr 2011 ein städtebauliches Gutachterverfahren durchgeführt. In der Jurysitzung vom 22. September 2011 wurde der Beitrag des Büros ASTOC, Köln, mit RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn, als erster Preisträger und der Beitrag des Büros Fink+Jocher, München, mit FSWLA Landschaftsarchitekten, Düsseldorf, als zweiter Preisträger prämiert. Die prämierten Arbeiten wurden als Grundlage für die städtebaulich-freiraumplanerische Ausarbeitung bestimmt. Gemäß den Vorgaben der Jury wurde im Anschluss das städtebauliche Konzept weiterentwickelt. Hierbei wurde insbesondere die Konzeption eines Wohnhochhauses und eines Baublocks als Lärmschutz an der "Pariser Straße" in die weitere Planung integriert.
Qualitätssicherndes Verfahren II
Aufgrund der besonderen Anforderungen einer Hochhausplanung - sowohl im Hinblick auf die geforderte architektonische Qualität als auch auf die städtebauliche Einfügung in die vorhandenen und geplanten baulichen Strukturen - wurde für die Ausformulierung des Hochhauses ein gesondertes, architektonisches Gutachterverfahren erforderlich.
Dieses wurde im Jahre 2012 durchgeführt. An dem Verfahren nahmen acht geladene Büros teil, die sich bereits durch Erfahrungen im Bereich des Hochhausbaus auszeichnen. In der Jurysitzung vom 31. Mai 2012 fiel die Entscheidung, nach einem intensiven Austausch, einstimmig auf den Entwurf des Architekturbüros Jürgen Mayer H., Berlin. Diese Arbeit erfüllte in besonderem Maße die geforderten Kriterien an architektonischer Signifikanz, Entwicklung einer qualitätvollen Wohnnutzungen und Erfüllung des Raumprogramms aus der Auslobung.
Im Sockelbereich des Baukörpers ist ein Ärztehaus mit eigenen Operationsbereichen vorgesehen. Das darüber zu errichtende Hochhaus soll als Wohnhochhaus das Wohnangebot im linksrheinischen Düsseldorf und im Plangebiet selbst gezielt ergänzen. Die für die Planung erforderlichen Stellplätze sind zum Teil in einer unterhalb dieses Baukörpers zu errichtenden Tiefgarage und in einem direkt nebenan geplanten Parkhaus nachgewiesen.
Die Ergebnisse beider Gutachterverfahren wurden in einem Masterplan zusammengefasst der als Grundlage für das anschließende Bebauungsplanverfahren diente.
Bebauungsplan
Unter dem Namen "Bebauungsplan 04/002 - Am Heerdter Krankenhaus -" wurde am 13. Februar 2014 der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung am 1. März 2014 erlangte dieser Rechtskraft.
Der nördliche und östliche Bereich des Plangebiets, der zukünftig insbesondere für die medizinische Versorgung, für medizinorientierte gewerbliche Nutzungen und für Wohnnutzungen zur Verfügung stehen soll, wird als Mischgebiet ausgewiesen. Für das südwestliche Plangebiet, das im Wesentlichen einer Wohnnutzung zur Verfügung stehen soll, erfolgt die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes. Durch die Festsetzung von Geschosszahlen, teilweise in Verbindung mit festgesetzten Wandhöhen, wird eine von Westen nach Nordosten ansteigende bauliche Struktur initiiert, die eine verträgliche Einfügung in den baulichen Bestand sicherstellt.
Realisierung
Bis auf den Hochpunkt und einen noch nicht realisierten Solitär ist das Plangebiet bereits fast vollständig baulich entwickelt. Die Bauausführung erfolgte durch die Eigentümer und Vorhabenträger Düsseldorf Rheinblick GmbH, CORPUS SIREO Holding GmbH & Co. KG und Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf. Die beteiligten Architekturbüros waren ASTOC Architects & Planners, Köln, Fink + Jocher Architekten und Stadtplaner, München, J. MAYER H. Architects, Berlin und RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten, Bonn.
Das Bebauungsplanverfahren wurde vor Aufstellung des Handlungskonzeptes für den Wohnungsmarkt "ZUKUNFT WOHNEN.DÜSSELDORF" durchgeführt, so dass die dort definierten Rahmenbedingungen noch nicht verpflichtend waren. Der Anteil der Wohneinheiten des geförderten Wohnungsbaus an der Gesamtzahl der neu entstehenden Wohneinheiten beträgt trotzdem 20 %. Die Gesamtzahl der im Plangebiet realisierten Wohneinheiten beträgt 323.