Formelles Planverfahren

Willstätterstraße 12

Anlass

Ab 2015 wurde das Baugebiet "VIERZIG549" mit ca.100 Wohneinheiten in Heerdt zwischen der Hansaallee und der Willstätterstraße realisiert. Anfang 2019 konnte einer der Investoren des Baugebietes "VIERZIG549" die benachbarte Immobilie Willstätterstraße 12 erwerben. Die Grundstückseigentümerin trat an die Landeshauptstadt Düsseldorf heran, mit dem Anliegen, auf ihrem Grundstück den Wohnungsbau des benachbarten Baugebietes weiter zu entwickeln. Das bisher gewerblich genutzte Grundstück Willstätterstraße 12 sollte als Erweiterung der in Realisierung befindlichen Wohnbebauung ebenfalls zu einem attraktiven Wohngebiet entwickelt und sinnvoll ergänzt werden. Mit einem Umfang von ca. 220 Wohneinheiten kann dringend benötigter Wohnraum in einem gut erschlossenen Umfeld mit ausreichender Infrastruktur geschaffen werden.

Da die Bebauungsstruktur des Gebietes aus dem vorhandenen Wohngebiet "VIERZIG549" städtebaulich sinnvoll entwickelt werden konnte, wurde auf die Durchführung eines Qualitätssichernden Verfahrens (Städtebaulicher Wettbewerb) verzichtet.

Zur planungsrechtlichen Sicherung der geplanten Nutzung war die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Aufgrund der Lage und des Umfangs des Wohngebietes konnte das Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Plangebiet

Das ca. 1,3 ha große Grundstück befindet sich im Norden des Stadtteils Heerdt im linksrheinischen Stadtbezirk 4.

Im Norden des Plangebiets befindet sich jenseits der Romy-Schneider-Straße, die zurzeit in der Umsetzung befindliche Quartiersentwicklung "VIERZIG549". Diese ist im überwiegenden Teilen bereits vollzogen; die übrigen Teile sind planungsrechtlich gesichert und werden sukzessive umgesetzt.

Östlich und südlich des Plangebiets befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft entlang der Willstätterstraße gewerbliche Nutzungen in Form von produzierenden Betrieben sowie Büro- und Verwaltungsgebäuden.

Der gültige Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet zu Start des Verfahrens als Gewerbegebiet dar. Der seit  06.06.1987 rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 4978/10 setzte zum Start des Bebauungsplanverfahrens für das Plangebiet ein Gewerbegebiet fest.

© Stadt Düsseldorf

Bebauungsplan

Das Bebauungsplanverfahren wurde unter der Bezeichnung 04/017 -Willstätterstraße 12- als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB geführt. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses am 03.12.2022 wurde der Bebauungsplan 04/017 - Willstätterstraße 12 - rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung nach Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes berichtigt.

Es ist eine Geschosswohnungsbau mit drei- bis sechsgeschossige Blockrandbebauung  mit einer innenliegenden Zeile vorgesehen. Die Raumkanten werden überwiegend aus dem benachbarten Quartier VIERZIG549 übernommen. Die KFZ-Erschließung erfolgt über zwei an der Romy-Schneider-Straße liegenden Tiefgaragenzufahrten, so dass der Blockinnenbereich autofrei und überwiegend begrünt gestaltet werden kann.

Zu den Dokumenten des formellen Planverfahrens