Wohnhochhaus Mercedesstraße
Anlass
Zur Realisierung eines Hochhauses an diesem Standort ist bereits im Jahr 2008 ein Gutachterverfahren durchgeführt worden. Auf Grundlage des Siegerentwurfes des Architekturbüros Sauerbruch Hutton (Berlin) wurde zunächst Planungsrecht (Bebauungsplan 5579/061) für zwei Kerngebiete (Bürohochhaus, Hotelnutzung) geschaffen.
Aufgrund der weiterhin starken Nachfrage nach Wohnraum in der Landeshauptstadt Düsseldorf sollen nun, statt der bisher vorgesehenen gewerblichen Nutzung im Wesentlichen Wohnungen im Hochhaus angeboten werden. Dafür ist eine Änderung des Planungsrechts notwendig.
Plangebiet
Das Vorhaben liegt im Stadtbezirk 2, im Stadtteil Düsseltal.
Das Plangebiet umfasst ein knapp 5.000 m² großes Grundstück südwestlich der Mercedesstraße, am Kreuzungsbereich zur Münsterstraße. Das Gelände ist unbebaut und wurde bis zuletzt von einem Autohändler als Abstellfläche für PKW genutzt. Es wird im Nordosten durch die Mercedesstraße, im Norden durch ein mit einem Wohn- und Geschäftsgebäude bebautes Grundstück, im Westen durch ein überwiegend mit einem Hotel bebauten Grundstück und im Südosten durch Grundstücke an der Münsterstraße mit gemischter Nutzung (Wohnen und Dienstleistung) begrenzt.
Nordöstlich des Plangebietes, jenseits der Mercedesstraße, befindet sich die Niederlassung eines Autmobilkonzerns, an die sich Richtung Nordwesten eine Brachfläche anschließt. Diese wird aktuell durch das Projekt "Grashofstraße / Mercedesstraße" überplant. Östlich des geplanten Platzes an der Kreuzung Münsterstraße / Grashofstraße steht das ARAG-Hochhaus, das einen der drei Hochpunkte des geplanten Stadteinganges von Norden in die Düsseldorfer Innenstadt bildet. Südöstlich des Plangebietes entlang der Münsterstraße befinden sich eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Dienstleistung, westlich angrenzend ein Hotel und ein Wohnhaus. Nördlich des Plangebietes, an der Ecke Liststraße / Mercedesstraße, grenzt ein Wohn- und Geschäftshaus an.
Qualitätssicherndes Verfahren
Ein Gutachterverfahren ist bereits 2008 durchgeführt worden. Gewonnen hat der Entwurf des Architekturbüros Sauerbruch Hutton (Berlin). Für das Änderungsverfahren gem. § 13 a BauGB galt, dass die Kubatur und das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes weitgehend erhalten bleiben sollten. Vor allem die äußere Gestaltung des Hochhauses und der damit verbundene Wiedererkennungswert, war ein entscheidendes Kriterium für die Auswahl des Entwurfes von Sauerbruch Hutton.
Bebauungsplan
Unter dem Namen (02/008) "Wohnhochhaus Mercedesstraße (Upper Nord Tower)" wurde am 15. Dezember 2016 ein Bebauungsplan als Satzung beschlossen und am 31. Dezember 2016 öffentlich bekannt gemacht. Dabei handelt es sich um ein beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB.
Die Änderung des gültigen Planungsrechts ist aufgrund der vorgesehenen geänderten Nutzung (Büro in Wohnen im Hochhaus) notwendig. Das Maß der Nutzung und die Kubatur des Gebäudes bleiben dagegen von der Änderung unberührt. Einzige Änderung bezüglich der architektonischen Gestalt ist die Realisierung von Balkonen, die als Bezug zum Freiraum den Wohneinheiten zugeordnet werden.
Der 36-geschossige Hochhausbau und der fünfgeschossige Flachbau werden durch eine eingeschossige Fuge miteinander verbunden, in der das Foyer sowohl für das Hochhaus als auch für das Hotel realisiert werden soll.
Durch das Baugebiet 1 wird das Hochhaus planungsrechtlich gesichert. Neben 399 Wohneinheiten sollen dort Nutzungen wie etwa Co-Working-Arbeitsplätze, Boarding-Haus und eine Skybar realisiert werden. Es ist geplant im Hochhaus ein besonderes Wohnkonzept anzubieten, das vor allem Mieter mit einer hohen Affinität zu einem modernen und technisch gut ausgestattetem Wohnumfeld ansprechen soll. Die Wohneinheiten sollen in einem gehobenen, modernen und flexiblen Standard ausgestattet sein und möbliert oder teilmöbliert über die angebotene Grundausstattung hinaus angemietet werden können. Um den individuellen Raum der Bewohner zu erweitern, werden - teilweise gemeinschaftliche - Räume außerhalb der eigenen Wohnung geschaffen, die temporär angemietet werden können. Die Zielgruppe umfasst unterschiedliche Altersgruppen, von Berufseinsteigern, beruflich sehr mobilen Menschen über Personen, die ihr Berufsleben bereits abgeschlossen haben, aber ein bedarfsorientiertes Wohnangebot in zentraler, gut angebundener Lage suchen. Nicht zuletzt aufgrund der geringen Wohnungsgrößen (ca. 34 m² -72 m²) wird ein hoher Anteil an Singlehaushalten erwartet.
Notwendige Stellplätze werden u.a. auf dem Grundstück in einer Tiefgarage untergebracht. Im Baugebiet 2 ist ein Geschäftshaus für bestimmte, das Wohnen nicht störende Gewerbebetriebe, zulässig. Dazu zählen z.B. Hotelbetriebe, Einrichtungen und Betriebe des Gesundheitssektors sowie Büro- und Verwaltungsnutzungen. Nur im Erdgeschoss können darüber hinaus auch Schank- und Speisewirtschaften oder vorwiegend der Versorgung des Gebietes dienende Läden errichtet werden.
Zu den Dokumenten des formellen Planverfahrens.
Realisierung
Die Baugenehmigung für das Projekt liegt vor. Die Realisierung des Vorhabens kann beginnen. Im Hochhaus werden 20 % der Gesamtwohnfläche als preisgedämpfte Wohneinheiten angeboten.