Nördlich Werstener Straße
Anlass
Nach Abriss des aufgegebenen Gartenbaubetriebes nördlich der Werstener Straße ist eine Neunutzung des Areals geplant. Das Plangebiet umfasst neben den Grundstücken des ehemaligen Gartenbaubetriebes auch die nördlich und westlich angrenzenden Flächen.
Aufgrund der Nähe zum Universitätsstandort sowie der Knappheit von preiswerten Wohnungen für junge Menschen soll im Plangebiet unter anderem ein öffentlich gefördertes Wohnheim für Studenten mit rund 260 Appartements entstehen. Des Weiteren besteht Bedarf an der Realisierung einer Kindertagesstätte.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt im nördlichen Teil des Stadtteils Wersten. Die ca. 1,7 ha große zu beplanende Fläche wird im Süden durch die Werstener Straße, im Westen durch die Straße „Stoffeler Kappellenweg“ und im Osten durch die Straße „In den Großen Banden“ begrenzt. Nördlich grenzt der Friedhof Stoffeln an. Auf Grund der besonderen Lage an einer wichtigen Einfahrtsstraße in Richtung Stadtzentrum sind an die geplante Bebauung hohe gestalterische Anforderungen zu stellen.
Qualitätssicherndes Verfahren
Um interessierte Bürger*innen aktiv in den Planungsprozess mit einzubeziehen, wurde vor Durchführung des Bebauungsplanverfahrens ein Bürgerworkshop veranstaltet. Der Workshop fand am 29. November 2018 um 18 Uhr im Technischen Rathaus, Brinckmannstraße 5, statt.
Ausgehend von den vorliegenden Projektideen und Planungen wurden mit den interessierten Bürger*innen die Themen Städtebau, Erschließung und Fassadengestaltung diskutiert und gemeinsam mögliche Entwurfsvarianten erarbeitet.
Bebauungsplan
Der zur Umsetzung der Planung erforderliche planungsrechtliche Rahmen wird durch ein Bebauungsplanverfahren geschaffen.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt werden. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte eine erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das Bebauungsplanverfahren 09/015 „Nördlich Werstener Straße“ und die Flächennutzungsplanänderung Nr. 199 „Nördlich Werstener Straße“ nicht wie normalerweise als Veranstaltung durchgeführt werden. Um trotzdem in den Dialog mit den Bürger*innen zu treten, wurden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetz durch einen Planaushang der Öffentlichkeit vorgestellt und konnten im Zeitraum vom 09. Juni 2020 bis 24. Juni 2020 nach telefonischer Terminabsprache erörtert werden. Die eingegangenen Anregungen floßen in das weitere Planverfahren ein.
Es stellte sich heraus, dass der vorgestellte Entwurf des Studentenwohnheims die Lärmsituation bezogen auf ein verträgliches Wohnen nicht in den Griff bekommt - die 1-Raumappartments konnten nicht ausreichend vor den Immissionen geschützt werden. Schlussendlich entschied sich der Investor für eine Überprüfung der architektonischen Figur des geplanten Studentenwohnheims.
Das überarbeitete architektonische Konzept schlägt nun eine neue Gebäude- und Freiraumstruktur vor. Um die schalltechnischen Anforderungen zur Schaffung von gesunden Wohnverhältnissen vollständig zu erfüllen, soll das Studierendenwohnheim in zwei parallel zur „Werstener Straße“ verlaufende Gebäudekörper angeordnet werden. Zwischen den Gebäuden kann so ein durchgehender, schallgeschützter und begrünter Innenbereich entstehen, zu dem sich alle 1-Raumappartments orientieren.
Dieser architektonische Ansatz wurde am 10. Mai 2023 um 18 Uhr im Sitzungssaal (Erdgeschoss) des Technischen Rathauses, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf im Rahmen eines Öffentlichkeitstermines vorgestellt und diskutiert.
Die eingebrachten Anmerkungen, Wünsche und Ängste werden im weiteren Verfahren ausgewertet und die Planungen darauf hin überprüft.