Formelles Planverfahren

Witzelstraße/Mecumstraße

Anlass

Der Standort Witzelstraße 54-60 in Düsseldorf-Bilk prägt einen der wichtigsten südlichen Stadteingänge von Düsseldorf. Das bestehende Bürohochhaus weist erhebliche funktionale, bauliche und technische Mängel auf und wird den Anforderungen an eine zeitgemäße Büronutzung nicht mehr gerecht.

Plangebiet

Das 2.184 große Projektgrundstück wird im Nordosten von der Mecumstraße und im Südwesten von der Witzelstraße begrenzt. An der Witzelstraße grenzt das Grundstück unmittelbar an eine sechsgeschossige Bebauung an. Jenseits der vierspurigen Mecumstraße befinden sich von Nord nach Süd das technische Rathaus und daneben das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie eine ehemalige Tankstelle und ein neueres Wohnquartier.

Das Projektgrundstück ist heute fast vollständig mit aufstehenden Bauten sowie Erschließungs- und Stellplatzflächen versiegelt. Es wird geprägt durch ein neungeschossiges Bürogebäude (Baujahr 1971) mit Flachdach. Zufahrten erfolgen sowohl von der Witzelstraße, als auch von der Mecumstraße aus nördlicher Richtung. Das Hochhaus ist über einen viergeschossigen Baukörper mit dem sechsgeschossigen nördlichen Nachbargebäude Witzelstraße 52 verbunden.

© Stadt Düsseldorf

Qualitätssicherndes Verfahren

Die Eigentümerin der Fläche hat in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf einen Realisierungswettbewerb für ein Hochhaus ausgelobt. Ziel ist es, an dem sehr frequentierten Stadteingang einen Hochpunkt mit signifikanter, innovativer Architektur zu planen, der sich gut in den städtebaulichen Kontext integriert. Als Hauptnutzung in den Obergeschossen sollen Büros und Dienstleistungen geplant werden, das Erdgeschoss soll vor allem öffentlich nutzbare Flächen vorhalten. Ende September 2023 entschied sich die Fachjury für die Vergabe von zwei ersten Preisen. Die Preisträger waren das Büro sop GmbH & Co. KG aus Düsseldorf sowie JSWD Architekten GmbH & Co. KG aus Köln, deren Entwurf nun umgesetzt werden soll.

Bebauungsplan

Da auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechts eine Realisierung des Siegerentwurfes des Büros JSWD aus Köln nicht möglich ist, sollen mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes die planungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens geschaffen werden.

Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden am Dienstag, 18. Juni 2024 um 18:30 Uhr im Bürgersaal des Stadteilzentrums Bilk, Bachstraße 145, vorgestellt und erörtert.

Bürger*innen konnten sich zusätzlich im Zeitraum vom 10. Juni bis einschließlich 28. Juni 2024 im Stadtplanungsamt, Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf und unter der oben stehenden Verknüpfung zu dem Planverfahren über die aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung informieren und Anregungen vorbringen. Die Mitarbeiter*innen des Amtes stehen für Fragen zu den Planverfahren gerne zur Verfügung.