Quotierungsregelung des Düsseldorfer Baulandmodell
In Düsseldorf besteht wie in anderen prosperierenden Großstädten in Deutschland eine hohe Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, die steigende Kauf- und Mietpreisniveaus zur Folge hat. Der hohe Bedarf an Wohnraum steht einem geringen Flächenangebot gegenüber. Der Düsseldorfer Wohnungsmarkt steht somit vor der Herausforderung, ein ausgewogenes Wohnraumangebot in allen Preissegmenten weiterhin sicherzustellen.
Als eine wesentliche Maßnahme zur Schaffung von preiswerten Wohnraum wurde daher in Düsseldorf vor einiger Zeit die Quotierungsregelung eingeführt. Die Neuregelung der Quotierungsregelung wurde am 07.09.2023 im Rat beschlossen und findet Eingang in das Baulandmodell der Stadt Düsseldorf (Vorlage APS/087/2023 „Strategisches Handlungskonzept "Düsseldorfer Baulandmodell" - eine Weiterentwicklung aus dem Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt (HKW)“). Weitere Informationen zum Düsseldorfer Baulandmodell finden Sie hier.
Die Quotierungsregelung legt fest, dass bei Wohnungsneubauprojekten auf privaten Grundstücken, die über ein Bebauungsplanverfahren mit städtebaulichem Vertrag (bzw. Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag) erfolgen, ein bestimmter Anteil der geplanten Wohnungen in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau realisiert werden muss. Aufgrund der gesammelten Erfahrungen in der Praxis und geänderter Rahmenbedingungen wurde die Quotierungsregelung mittlerweile mehrmals durch Beschluss des Rates angepasst. Zurzeit umfasst der geforderte Anteil im öffentlich geförderten Wohnungsbau insgesamt mindestens 50% der geplanten Wohneinheiten/Wohnfläche.
Die letzte Anpassung der Regelung erfolgte mit Ratsbeschluss vom 07.09.2023. Die aktuell für die meisten Bebauungsplanverfahren geltenden Vorgaben finden Sie hier.
Eine Übersicht über die aktuellen und vorangegangenen Vorgaben findet sich hier.