| Bebauungsplan-Verfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor dem 18.06.2020 begonnen hatte (Ratsbeschluss 2016) | Bebauungsplan-Verfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 (BauGB) vor dem 18.06.2020 noch nicht begonnen hatte (Ratsbeschluss 2020) | Bebauungsplan-Verfahren, bei denen die Beteiligung nach § 4 Absatz 2 (BauGB) vor dem 07.04.2022 noch nicht begonnen hatte (Ratsbeschluss 2022) | Bebauungsplan-Verfahren, für die bis zum 07.09.2023 noch kein städtebaulicher Vertrag oder Durchführungsvertrag abgeschlossen wurde (Ratsbeschluss 2023) |
Grundlage/Beschluss | Ratsbeschluss zur "Anpassung und Konkretisierung der Quotierungsregelung" am 28.04.2016 (Vorlage 61/33/2016) | Ratsbeschluss zur Vorlage "Evaluierungsergebnis zum Handlungskonzept für den Wohnungsmarkt, Weiterentwicklung der Quotierungsregelung und weiteres Vorgehen" am 18.06.2020 mit einem Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Vorlagen APS/037/20 und RAT/ 256/2020) | Ratsbeschluss zur „Weiterentwicklung der Quotierungsregelung im Frühjahr 2022“ am 07.04.2022. (Vorlage APS/006/2022) | Ratsbeschluss zur "Anpassung der Quotierungsregelung gemäß Handlungskonzept für den Wohnungsbau (HKW) bzw. für städtische Liegenschaften gemäß Ratsbeschluss 2018" am 07.09.2023 (Vorlage APS/085/2023) |
Quotierungsregelung | Insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Davon - mindestens 20% bis zu 30% öffentlich gefördert und
- mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpft
| Insgesamt 40% der geplanten Wohneinheiten in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Davon - mindestens 20% bis zu 30% öffentlich gefördert und
- mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpft
| Insgesamt 50% der geplanten Wohneinheiten in Verbindung mit der Wohnfläche im öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Davon - mindestens 30% bis zu 40% öffentlich gefördert und
- mindestens 10% bis zu 20% preisgedämpft
Optional: Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt (Konditionen sind noch nicht geklärt) | Insgesamt mindestens 50% der geplanten Wohnfläche in Verbindung mit der geplanten Anzahl an Wohneinheiten im öffentlich geförderten und höchstens 50% im frei finanzierten Wohnungsbau. Kein preisgedämpfter Wohnungsbau. Optional: Teilerfüllung der Verpflichtung durch die Abgabe von Baugrund an die Landeshauptstadt (Konditionen sind noch nicht geklärt) |
Einzelbestimmungen/Preise | Preisgedämpfter Wohnungsbau - Startwert Nettokaltmiete: 9,60 €/m²
- Startwert Verkaufspreis: 2.500 €/m²
- Indexierung anhand des Baukostenindex, jährliche Anpassung zum 01.05.
- Bindungsfrist: 10 Jahre
| Preisgedämpfter Wohnungsbau - Startwert Nettokaltmiete: 9,80 €/m²
- Startwert Verkaufspreis: 3.500 €/m²
- Indexierung anhand des Baukostenindex bis zu einer Erhöhung von 1,5%, jährliche Anpassung zum 01.05.
- Bindungsfrist: 20 Jahre
| Preisgedämpfter Wohnungsbau - Startwert Nettokaltmiete: 9,80 €/m²
- Startwert Verkaufspreis: 3.500 €/m²
- Indexierung anhand des Baukostenindex bis zu einer Erhöhung von 1,5%, jährliche Anpassung zum 01.05.
- Bindungsfrist: 20 Jahre
Öffentlich geförderter Wohnungsbau: Bindungsfrist standardmäßig 30 Jahre | |
Besondere Vorhabentypen | Reine Wohnhochhäuser - 20% preisgedämpft
- idR kein öff. geförderter Wohnungsbau
Umwandlung Nicht-Wohngebäude in Wohnen - 20% preisgedämpft
- kein öff. geförderter Wohnungsbau
Mikro-Apartments (frei finanziert) - 40% preisgedämpft
- kein öff. geförderter Wohnungsbau
| Reine Wohnhochhäuser - 40% preisgedämpft
- idR kein öff. geförderter Wohnungsbau
Umwandlung Nicht-Wohngebäude in Wohnen - 20% preisgedämpft
- kein öff. geförderter Wohnungsbau
Mikro-Apartments (frei finanziert) - 40% preisgedämpft
- kein öff. geförderter Wohnungsbau
| Reine Wohnhochhäuser - 50% preisgedämpft
- idR kein öff. geförderter Wohnungsbau
Umwandlung Nicht-Wohngebäude in Wohnen - 20% preisgedämpft
- kein öff. geförderter Wohnungsbau
Mikro-Apartments (frei finanziert) - 50% preisgedämpft
- kein öff. geförderter Wohnungsbau
| |